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Bundesamt für Statistik

BFS: Analyseprogramm der Volkszählung 2000

(ots)

Analyseprogramm der Volkszählung 2000

Die Einbürgerung ist nicht immer Garantie für eine bessere 
Integration
Personen der zweiten Generation ausländischer Herkunft sind besser 
ausgebildet als ihre Eltern. Innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe 
sind die Eingebürgerten bezüglich Ausbildung und Berufsstatus 
erfolgreicher als die Nicht-Eingebürgerten und teilweise sogar als 
die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer. Am besten in die 
schweizerische Gesellschaft integriert sind junge Italiener/innen 
und Spanier/innen. Menschen serbischer- bzw. montenegrinischer 
(einschliesslich Kosovo), türkischer und portugiesischer Herkunft 
haben noch einen längeren Weg vor sich. Die Erwerbslosenquote der 
Eingebürgerten weist aber darauf hin, dass der Schweizer Pass nicht 
immer eine Garantie für eine bessere Integration ist. Über die 
individuellen Merkmale hinaus spielen strukturelle Aspekte eine 
entscheidende Rolle im Hinblick auf das Gelingen der Integration. 
Diese komplexen Zusammenhänge werden in zwei vom Bundesamt für 
Statistik (BFS) in Auftrag gegebenen Studien zur sozialen Lage der 
zweiten Generation und der Eingebürgerten untersucht; durchgeführt 
wurden die Studien von der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern und 
vom Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, 
Neuchâtel. Die zweite Generation: eine heterogene Gruppe Die zweite 
Generation ausländischer Herkunft, d.h. die in der Schweiz geborenen 
Kinder ausländischer Eltern, setzte sich im Jahr 2000 aus rund 
500'000 Personen oder 7 Prozent der Wohnbevölkerung zusammen. 32,3 
Prozent der zweiten Generation ausländischer Herkunft sind 
eingebürgert. Die Einbürgerungsquote variiert nach ehemaliger 
Staatsangehörigkeit: Französinnen und Franzosen sowie Kroatinnen und 
Kroaten stehen mit 59,5 Prozent bzw. 55,8 Prozent an der Spitze, 
gefolgt von Personen mit Herkunft Mazedonien (16%), Portugal (15,6%) 
und Spanien (14,2%); am wenigsten Einbürgerungen verzeichnen die 
Kosovo-Albaner/innen und die aus Serbien-Montenegro Eingewanderten 
mit 10 Prozent. Die Einbürgerungsquoten sind durchwegs höher bei 
Jugendlichen, die in der Schweiz geboren sind als bei solchen, die 
im Ausland geboren wurden. Dieser Unterschied ist zum Teil 
erheblich: So sind beispielsweise 55 Prozent der in der Schweiz 
geborenen Kroatinnen und Kroaten eingebürgert, aber nur 12,3 Prozent 
der im Ausland geborenen.
Schnellerer sozialer Aufstieg im Vergleich zu gebürtigen 
Schweizern/Schweizerinnen Die in der Schweiz geborenen Kinder 
ausländischer Staatsangehöriger sind in einer besseren Lage als ihre 
Eltern. Bei vergleichbarer Ausbildung und vergleichbarem beruflichen 
Status lässt sich sogar ein schnellerer sozialer Aufstieg im 
Vergleich zu jungen Schweizerinnen und Schweizern feststellen. Dies 
gilt in noch grösserem Masse für Eingebürgerte, deren Eltern höhere 
berufliche Stellungen bekleiden. So absolvieren 46 Prozent der 
20-jährigen Eingebürgerten der zweiten Generation, deren Eltern eine 
tertiäre Ausbildung absolviert haben, eine höhere Ausbildung 
(Universität bzw. Hochschule). Dieser Anteil beträgt demgegenüber 
bei den Nicht- Eingebürgerten 33 Prozent und bei den gebürtigen 
Schweizerinnen und Schweizern 23 Prozent (Eltern mit vergleichbarem 
sozio- professionellem Status). Sehr jung eingebürgerte Vertreter 
der zweiten Generation haben die besten Chancen, eine höhere 
Ausbildung zu absolvieren: 29 Prozent der vor dem 15. Altersjahr 
eingebürgerten Personen absolvieren höhere Ausbildungen oder haben 
sie bereits abgeschlossen, während dieser Anteil bei den zwischen 
dem 15. und dem 19. Altersjahr Eingebürgerten nur 15 Prozent 
beträgt. Die Eingebürgerten der zweiten Generation erreichen im 
Durchschnitt ein höheres Ausbildungsniveau als ihre als Schweizer 
Bürger/in geborenen Altersgenossinnen und -genossen. Eingebürgerte 
zwischen 20 und 24 Jahren haben zudem 2,5 Mal mehr Chancen, eine 
Ausbildung auf tertiärem Niveau zu erreichen als 
Nicht-Eingebürgerte. Je früher die Einbürgerung erfolgt, desto 
besser stehen die Chancen für eine erfolgreiche Berufskarriere und 
damit verbunden für die soziale Integration. Das bestätigt, dass die 
Einbürgerung zusammen mit guter Schulbildung und einer hohen 
beruflichen Stellung der Eltern einer der Schlüsselfaktoren für den 
beruflichen Erfolg darstellt. Italiener/innen und Spanier/innen sind 
am besten integriert Die in der Schweiz geborenen Personen 
italienischer und spanischer Herkunft haben eine ähnliche soziale 
Stellung inne wie die Schweizerinnen und Schweizer. Demgegenüber 
zeigen sich bei Jugendlichen, die im Zuge neuerer Migrationswellen 
und aus einem anderem soziokulturellen Umfeld in die Schweiz 
gekommen sind, wie beispielsweise Leute aus Serbien-Montenegro 
(einschliesslich Kosovo), Portugal und der Türkei, grosse 
Unterschiede sowohl in Bezug auf das Niveau der absolvierten 
Ausbildung als auch auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Personen 
aus diesen Ländern haben im Allgemeinen auch mehr 
Integrationsschwierigkeiten. Sie arbeiten hauptsächlich in den 
Sektoren Bauwirtschaft und Hotellerie - den traditionellen Branchen 
der ersten Generation - in Stellen, die wenig Qualifikation 
erfordern und oft prekäre Anstellungsbedingungen aufweisen. Die 
Einbürgerung ist nicht immer Synonym für Integration Eingebürgerte 
der zweiten Generation zeigen hinsichtlich der Ausbildung und dem 
Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ein Verhalten und eine 
Leistungsfähigkeit, die sich dem der gebürtigen Schweizer/innen 
annähern – in gewissen Fällen schneiden sie sogar besser ab. 
Anderseits befinden sich bestimmte Gruppen, vor allem Frauen und 
Personen mit kürzerer Migrationsgeschichte, in einer prekäreren Lage 
und haben auch ein grösseres Risiko, arbeitslos zu werden. Die 
Einbürgerung verbessert zwar die Integrationschancen von Menschen 
aus Einwandererfamilien, stellt aber dennoch keine Garantie für die 
berufliche Integration dar.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Definitionen der Wohnbevölkerung ausländischer Herkunft
Die hier verwendeten Definitionen sind demographischer Natur und 
stützen sich auf den Geburtsort und die Nationalität ab.
Die erste Generation ausländischer Herkunft umfasst die im Ausland 
geborenen Personen, die im Laufe ihres Lebens in die Schweiz 
eingewandert sind und zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in der Schweiz 
ausländische Staatsbürger/innen waren. Ende 2000 betrifft dies 
1'468'253 Personen oder 20 Prozent der gesamten Wohnbevölkerung. Von 
diesen Personen haben 357'064 die Schweizer Staatsbürgerschaft 
erworben: nahezu 1 von 4 Personen dieser Gruppe ist also 
eingebürgert. Die zweite Generation ausländischer Herkunft umfasst 
Personen, die in der Schweiz geboren sind, zum Zeitpunkt ihrer 
Geburt aber eine andere Nationalität als die schweizerische hatten, 
unabhängig davon, ob sie diese später erworben haben oder nicht. 
Diese Bevölkerungsgruppe wird Ende 2000 auf 499'060 Personen oder 7 
Prozent der in der Schweiz ansässigen Wohnbevölkerung geschätzt. 
Davon waren 160'922 Personen oder 32 Prozent eingebürgert. Die im 
Rahmen der eidgenössischen Volkszählung erhobenen Daten erlauben 
keine Abgrenzung der Personen der dritten oder weiteren Generationen 
ausländischer Herkunft. Diese werden deshalb als Teil der zweiten 
Generation betrachtet.
Integration
Unter Integration wird in diesem Rahmen die Teilnahme am 
Bildungssystem sowie auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 
verstanden. Diese so genannte strukturelle Integration kann in den 
Daten der Volkszählung anhand der Informationen zum Bildungsniveau, 
zum Beruf sowie zur sozio-professionellen Kategorie bzw. zum 
Erwerbsstatus erfasst werden. Die kulturelle Dimension der 
Integration wird hier nicht einbezogen. Der Prozess der 
individuellen Integration hängt von der Migrationsgeschichte, der 
soziokulturellen Herkunft, der Dauer des Aufenthaltes in der 
Schweiz, dem Qualifikationsniveau und den bestehenden sozialen 
Beziehungsnetzen ab. Die Aufnahmegesellschaft ist mitbeteiligt am 
Integrationsprozess, und zwar über Rahmenbedingungen und Massnahmen, 
wie beispielsweise die (Nicht-) Anerkennung von Diplomen und 
Qualifikationen, Diskriminierung bei der Anstellung oder in der 
beruflichen Laufbahn.
Auskunft:
Informationszentrale der Volkszählung, Tel.: 032 713 61 11 oder 032 
713 63 13
Werner Haug, BFS, Abteilung Bevölkerungsstudien und 
Haushaltssurveys, Tel.: 032 713 66 85
Rosita Fibbi, Schweizerisches Forum für Migrations- und 
Bevölkerungsstudien, Neuchâtel, 
Tel: 079 242 84 14 oder 032 718 39 23
Eva Mey, Hochschule für Soziale Arbeit, Luzern, Tel.: 079 513 07 49 
oder 041 367 48 80
Neuerscheinung: Fibbi R. et al., 2005, L’intégration des populations 
issues de l’immigration en Suisse: personnes naturalisées et 
deuxième génération - Die Integration der ausländischen zweiten 
Generation und der Eingebürgerten in der Schweiz, Neuchâtel: 
Bundesamt für Statistik, Bestellnummer: 001-0050. Preis: Fr. 20.-- 
(exkl. MWSt.)
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
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