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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Eröffnung der Vernehmlassung zum Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht

Bern (ots)

20. Okt 2004 (EFD) Das Vernehmlassungsverfahren zum
Expertenbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" wird in den 
nächsten Tagen eröffnet. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen 
Sitzung beschlossen.
Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission 
unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der 
"Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den 
fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten hat die 
Expertenkommission einen zweiten Teilbericht über die Sanktionen in 
der Finanzmarktaufsicht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. 
Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16. August dieses Jahres der 
Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt die 
Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene 
Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht 
(Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Zusammenführung 
der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für 
Privatversicherungen (BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. 
Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine 
künftige FINMA ausgestattet werden sollte.
Ausgehend von der bestehenden Sanktionenordnung wird eine neue, 
gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung vorgeschlagen, die 
einerseits aus überarbeiteten Strafbestimmungen und anderseits aus 
neuen harmonisierten Verwaltungssanktionen besteht. Die 
Expertenkommission schlägt vor, für Pflichtverletzungen weiterhin 
Bussen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts auszufällen. Im Gegenzug 
werden die Strafbestimmungen verwesentlicht und harmonisiert und die 
Strafrahmen einheitlich angehoben. Nicht praxisrelevante 
Straftatbestände werden gestrichen. Daneben werden neue 
harmonisierte Verwaltungssanktionen wie z. B. das "naming and 
shaming", Einziehung oder Berufsverbot vorgeschlagen.
Das Eidg. Finanzdepartement EFD eröffnet über den II. Teilbericht 
"Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" in den nächsten Tagen eine 
Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Das 
Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. Januar 2004.
Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des EFD abgerufen 
oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Vertrieb 
Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der 
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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