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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Entlastungsprogramm von 3,3 - 3,4 Milliarden geschnürt - ergänzende steuerliche Massnahmen in Prüfung

Bern (ots)

30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute Mittwoch
die Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen konkretisiert und ein 
Massnahmenpaket von 3,3 bis 3,4 Milliarden geschnürt. Nötig wurde 
dieses wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge, 
verursacht durch die Einbrüche an der Börse und den schleppenden 
Gang der Wirtschaft. Das Entlastungsprogramm setzt sich 
grösstenteils aus ausgabenseitigen Massnahmen zusammen, wobei der 
Teuerungsausgleich bei der AHV/IV bleibt und der Bereich 
Bildung/Forschung/Technik um 4 % wächst. Um das im März anvisierte 
Entlastungsziel von 3,5 Mrd sicher zu erreichen, hat der Bundesrat 
das EFD beauftragt, in den kommenden Wochen weitere steuerliche 
Massnahmen in der Grössenordnung von 100-300 Millionen zu prüfen 
(etwaÜberprüfung von Steuervergünstigungen bei gewissen 
Versicherungsformen oder Erhöhung der MWST um ein Promille), je 
nachdem wie sich die Verbesserungen beim Vollzug der Steuererhebung 
finanziell auswirken. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, als 
Alternative zu ganzen Teilen des Entlastungsprogramms die Schaffung 
einer Bundeserbschaftssteuer oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer 
zu beantragen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun 
vorgelegte Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die 
Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot zu bringen - und dies ist nach wie 
vor nicht auszuschliessen - dürften steuerliche Massnahmen 
unausweichlich sein. Zum Entlastungsprogramm 2003 soll noch vor den 
Sommerferien eine konferenzielle Vernehmlassung durchgeführt werden.
Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische 
Verschlechterung der Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer 
dreistufigen Sanierungsstrategie vorgelegt. Kernstück war ein im 
wesentlichen ausgabenseitig ansetzendes Entlastungsprogramm von 2 
Milliarden. Als zweite Stufe war die Verschiebung der Reform der 
Ehepaar- und Familienbesteuerung geplant. Für die dritte Stufe 
stellte er Steuererhöhungen zur Kompensation dauerhaft wegbrechender 
Einnahmen oder nicht gedeckter Ausgabenbeschlüsse in Aussicht. Da 
die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats auf einen 
Aufschub der Familiensteuervorlage nicht eintreten wollte und die 
Eidg. Räte zwei Motionen überwiesen, die bei den Ausgaben ein reales 
Nullwachstum verlangen, beschloss der Bundesrat im März, zum 
Entlastungsprogramm von 2 Milliarden ein Zusatzprogramm von 1,5 
Milliarden auszuarbeiten. Gleichzeitig beauftragte er das EFD, als 
mögliche Alternative zu einem zusätzlichen Sparpaket auch 
einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen, so namentlich die Schaffung 
einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer.
Der Bundesrat hatte seine Priorität von Anfang an auf der 
Ausgabenseite gesetzt. An einer ausserordentlichen Konferenz der 
Finanzdirektoren wurde zudem deutlich, dass die Kantone einer 
Erbschaftssteuer auf Bundesebene klar ablehnend gegenüber stehen. 
Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, als Alternative zu einem 
Zusatzsparprogramm eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen 
und verfolgt auch die Einführung einer Bundes-Erbschaftssteuer nicht 
weiter. Die Mehrwertsteuer soll in Zukunft insbesondere für die 
Finanzierung der demografiebedingten Mehrkosten bei AHV und IV zur 
Verfügung stehen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun 
vorgelegte Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die 
Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot zu bringen - und dies ist nach wie 
vor nicht auszuschliessen - dürften steuerliche Massnahmen 
unausweichlich sein.
Flächendeckende Verzichtsplanung
Die Entlastungsmassnahmen (siehe Beilage) betreffen schwergewichtig 
die sechs grossen Aufgabengebiete des Bundes: Soziale Wohlfahrt, 
Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, 
Beziehungen zum Ausland. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen 
Dritter an den Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 
Prozent der Ausgaben. Sie müssen demzufolge auch die Hauptlast der 
Sanierungsmassnahmen tragen. Daneben ist auch die Kontrolle über die 
grosse Anzahl kleinerer Bereiche wichtig. In diesem Sinne hat der 
Bundesrat quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine 
grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen beschlossen. Sie sind 
das Ergebnis eingehender, unter Leitung der Departemente 
durchgeführter und von der interdepartementalen Arbeitsgruppe 
Schuldenbremse koordinierter Aufgabenverzichtsplanungen. Insgesamt 
ist das vom Bundesrat geschnürte Paket in verschiedenen Bereichen 
mit einschneidenden Konsequenzen verbunden. Es zwingt die 
Departemente und Ämter dazu, bisherige Prioritäten in Frage zu 
stellen und ihre Planungen und Programme teils grundlegend zu 
überarbeiten. Auf einzelne Aufgaben soll gänzlich verzichtet werden, 
so auf die Förderung der alternativen Energien und die direkte 
Förderung des Wohnungsbaus mittels Darlehen, was aber nicht zwingend 
einen gänzlichen Ausstieg des Bundes aus der Wohnbauförderung 
bedeutet. Diese Frage wird separat geklärt.
Teuerungsausgleich bei der AHV/IV gesichert, Bildungssektor wächst 
um 4 Prozent
Obschon von den Entlastungsmassnahmen grundsätzlich alle 
Aufgabengebiete betroffen sind, bleibt es weiterhin möglich, 
politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, 
Forschung und Technologie ein jährliches Ausgabenwachstum von 4 
Prozent zugestanden, womit dieser Bereich allerdings nicht im 
ursprünglich vorgesehenen Ausmass von 6 Prozent wachsen kann. 
Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und 
IV-Renten. Im weiteren hat der Bundesrat daran festgehalten, auf 
Lastenabwälzungen auf die Kantone so weit wie möglich zu verzichten. 
All dies wäre bei Einsparungen in der Grössenordnung von 6 bis 7 
Milliarden, wie sie von einer Mehrheit des Parlaments gefordert 
werden, nicht mehr möglich. Der Bundesrat hält solche Vorgaben 
gerade im Lichte der von ihm in den vergangenen Wochen intensiv 
geführte Diskussion um Sparstrategien und -möglichkeiten weder für 
sachlich vertretbar noch für politisch umsetzbar.
Steuerliche Massnahmen in Prüfung
Als realistisch betrachtet der Bundesrat weiterhin Entlastungen in 
der Grössenordnung von 3,5 Milliarden. Dieser Betrag entspricht 
ziemlich genau dem strukturellen Teil des sich heute abzeichnenden 
Sanierungsbedarfs. Noch ist dieses Ziel nicht ganz erreicht. Das EFD 
ist deshalb beauftragt worden, als Ergänzung zu den 
Ausgabenkürzungen steuerliche Massnahmen zu prüfen. Dabei sind 
zunächst Verbesserungen beim Vollzug der Steuererhebung durch eine 
Aufstockung des Steuerkontrollpersonals vorgesehen. Das 
Finanzdepartement schätzt hier das zusätzliche Ertragspotential auf 
bis zu 100 Millionen. Im weiteren sollen unter Einbezug der Branche 
Steuervergünstigungen bei gewissen Versicherungsformen hinterfragt 
werden, z.B. bei Lebensversicherungen. In Frage kommt allenfalls 
auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille, was rund 300 
Millionen einbrächte. Der Beschluss zu diesen Massnahmen ist 
anlässlich der Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen.
Bereits beschlossen hat der Bundesrat, das Grund- und das 
Zusatzprogramm zu einem Paket zu verschmelzen und dem Parlament als 
einen Beschluss zu unterbreiten ("Entlastungsprogramm 2003"). Dieses 
soll auf den 1.1.2005 in Kraft treten, wobei für zwei Massnahmen die 
dringliche Inkraftsetzung beantragt werden soll (Massnahmen im 
Asylbreich und Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen 
Flexa-Beitrags für die AHV). Für 2004 wird ausgabenseitig eine 
Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet.
Konjunkturgerecht
Mit dieser zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms 
wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. 
Um dies auch rechtlich abzusichern, wird der Bundesrat im Rahmen der 
Botschaft zum Entlastungsprogramm eine kleine Revision des 
Finanzhaushaltgesetzes beantragen. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt 
der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit 
in mehreren Schritten abzubauen. Damit kann der Bund seinem 
antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin 
treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis die 
Wirtschaft wieder im Aufschwung ist.
Konferenzielle Vernehmlassung im Juni
Nichts geändert hat sich schliesslich auch am weiteren Zeitplan. Im 
Juni soll zum Entlastungsprogramm die konferenzielle Vernehmlassung 
stattfinden. Entweder unmittelbar vor oder gleich nach den 
Sommerferien ist die Verabschiedung der Botschaft vorgesehen.
Auskünfte: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05 
Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09 
Kurt Dütschler, ESTV, Tel 031 322 73 77
Flexa Beitrag: Beitrag des Bundes an die AHV zur Mitfinanzierung der 
Kosten für den vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der 10. AHV- 
Revision.
Ganze Medienmitteilung inkl. Tabelle "Fiskaleinnahmen 1. Quartal 
2003"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/04/entla
stungsp.pdf
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