BLW: Saucisse dAjoie im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen
(ots)Als zweite schweizerische Fleischware wird die Bezeichnung Saucisse dAjoie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ins Register der geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen. Gegen das am 30. Juli 2002 öffentlich aufgelegte Gesuch um Eintragung sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einsprachen erhoben worden.
Die Bezeichnung Saucisse dAjoie wurde erstmals um 1920 verwendet: Damals gab eine Gruppe von Metzgern aus der Ajoie der Hauswurst aus ihrer Region diesen Namen, um sie von anderen ähnlichen Erzeugnissen zu unterscheiden. Saucisse dAjoie bezeichnet eine geräucherte Rohwurst mit abgebrochener Reifung. Sie wird aus Schweinefleisch und Speck sowie aus höchstens 10 Prozent Rindfleisch hergestellt. Die Beimischung von ganzem Kümmel, Pfeffer und Knoblauch verleiht dieser Wurst ihren besonderen Geschmack. Die Wurstmasse wird in Schweinedarm abgefüllt. Die Saucisse dAjoie ist in Verträgen über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen anerkannt, welche die Schweiz mit Ländern wie Deutschland, Portugal und Frankreich abgeschlossen hat.
Mit dem AOC/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts. Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 20 Eintragungsgesuche.
Für weitere Auskünfte: Benoît Messerli, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 25 78 Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 26 29
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst