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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Beirat empfiehlt weitere Verstärkung der GWG-Kontrollstelle

Bern (ots)

Die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
(KST) soll personell weiter aufgestockt und organisatorisch
aufgewertet werden. Dies empfiehlt der Beirat, die Expertenkommission
zur Beratung der KST beim Vollzug des Geldwäschereigesetzes (GWG),
der heute zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen ist.
Nach vertiefter Analyse der Schwierigkeiten beim und der
öffentlichen Kritik am Gesetzesvollzug vertrat der Beirat einhellig
die Meinung, dass sich zur Zeit keine Gesetzesrevision, wohl aber
organisatorische und personelle Verstärkungen aufdrängen.
Festgehalten wurde auch, dass die schweizerischen Vorschriften zum
Teil weiter gehen, als beispielsweise die Bestimmungen in der EU.
Immerhin sei auch daran zu denken, dass bereits zwölf
Selbsregulierungsorganisationen und insgesamt rund 6000
Finanzintermediäre dem Gesetz unterstellt seien.
Dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), Peter Siegenthaler,
wurde empfohlen, die vorgesehenen 11,5 Stellen auf der KST rasch zu
besetzen und die Abteilung dann personell weiter aufzustocken. Die
Leitung der KST soll im Sinne einer Geschäftsleitung verbreitert
werden. Siegenthaler und KST-Leiter Niklaus Huber nahmen diese
Empfehlung zur wohlwollenden Prüfung entgegen.
Eine vertiefte Aussprache führte der Beirat über offene
Unterstellungsfragen, insbesondere über die Unterstellungspflicht der
Rohwarenhändler, der Hoteliers und der Warenhäuser. Beim letzten
Punkt trat der Präsident des Beirates, Prof. Peter Nobel, wegen
seiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Globus AG in den
Ausstand. Vor einem Entscheid der KST in Sachen Unterstellung der
Rohwarenhändler erachtet der Beirat eine zusätzliche Abklärung des
Sachverhaltes durch die KST als unerlässlich. Erstmals diskutiert
wurde auch die Einführung von Schwellenwerten im Rahmen von Art. 2
Abs. 3 des GWG. Dabei wurde erwogen, von der Einführung fixer Werte
abzusehen und statt dessen auf Verordnungsstufe eine
Bagatellfall-Regelung einzuführen, die den Empfehlungen der
internationalen Arbeitsgruppe "Financial Action Task Force"
entspricht.
Zur Sprache kam sodann auch das angebliche Zerwürfnis zwischen
Präsident Nobel und KST-Leiter Huber. Unter der Leitung des
Beirats-Vizepräsidenten Prof. Paolo Bernasconi wurden diesbezügliche
Fragen offen diskutiert. Dabei nahm der Beirat mit Bedauern zur
Kenntnis, dass eine teilweise stark personifizierte Berichterstattung
die tatsächlich bestehenden Probleme beim Vollzug des GWG sehr
einseitig und überspitzt dargestellt hat. Der Beirat ist der
Ueberzeugung, dass eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit aller
Beteiligten in keiner Weise zur Debatte steht.
Schliesslich wurde beschlossen, dass die EFV respektive das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) regelmässig über die Arbeit des Beirates
informieren. Mit der diesbezüglichen Kommunikation wurden der
Direktor der EFV und der Pressesprecher des EFD beauftragt.

Kontakt:

Dieter Leutwyler, Pressesprecher EFD,
Tel. +41 31 322 60 86

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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