Nicht übertreiben. Kommentar von Tobias Blasius
Essen (ots) - Tierschutz besitzt Verfassungsrang, doch im Alltag erweist sich selbst das Papier des Grundgesetzes als geduldig. Wer das Kürzen von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln für Tierquälerei hält, kann dagegen gerichtlich nur schwer vorgehen. Wer das Leben von Labormäusen unzureichend gegen Forschungsinteressen abgewogen sieht, hat juristisch einen schweren Stand. All das soll das bundesweit ...