Gesundheitskommission unterstützt Krebsregister und E-Health-Modellversuche
Luzern (ots)
Die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig bei einer Enthaltung, der beabsichtigten Änderung des Gesundheitsgesetzes zuzustimmen und damit für den Kanton Luzern die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um ein Zentralschweizer Krebsregister zu errichten und zusammen mit freiwilligen Teilnehmenden die erweiterte Nutzung der Versichertenkarte als elektronisches Patientendossier und deren Anwendungen in der Telemedizin zu testen.
Mit dem Krebsregister sollen die Häufigkeit von Krebserkrankungen und Todesfällen erfasst, regionale, nationale und internationale Vergleiche ermöglicht und Grundlagen für die Vorbeugung und Früherkennung sowie für die Bezeichnung der Risikogruppen und die Ursachenerforschung geschaffen werden. Die GASK (Vorsitz: Rolf Hermetschweiler, SVP, Luzern) begrüsst dieses Vorhaben und liess sich von Gesundheits- und Sozialdirektor Dr. Markus Dürr sowie von Vertretern des Departements ausführlich über die Sicherheit beim Austausch dieser besonders schützenswerten Personendaten orientieren. Die GASK ist überzeugt, dass der Schutz der Registerdaten gegen unbefugten Zugriff umfassend gewährleistet ist. Insbesondere begrüsst die Kommission, dass Patienten sich weigern können, ihre Daten für das Krebsregister freizugeben. Die Kosten von CHF 1.? pro Einwohner werden von der GASK als bescheiden beurteilt. Forschungsmittel werden zudem vom National Institute for Cancer Epidemiology and Registr ation (NICER), von Oncosuisse und vom Bund erwartet.
Der zweite Teil der Vorlage sieht eine Änderung des Gesundheitsgesetzes vor, um Modellversuche für die Erprobung von elektronischen Gesundheitsdiensten mit freiwillig Teilnehmenden zu ermöglichen. Die vom Bundesrat verabschiedete «Strategie E-Health Schweiz» will damit die elektronische Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen fördern, um einerseits die Administration zu vereinfachen und den Fachleuten nach Wahl der Patientinnen und Patienten über die Versichertenkarte relevante Informationen über ihre Person zugänglich zu machen und anderseits dank qualitätsgesicherten Online-Diensten Patientinnen und Patienten direkt an Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme zu beteiligen. Darüber hinaus besteht für alle Versicherten ab 1. Januar 2010 die Möglichkeit, auf der Versichertenkarte persönlich relevante medizinische Daten von behandelnden ärztlichen Personen im Sinne von Notfalldaten abspeichern zu lassen. Auch bei diesem Teil widmete sich die GASK intensiv der Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die erste Beratung der Vorlage ist für die Januarsession 2010 des Kantonsrates vorgesehen.
Kontakt:
Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Tel.: +41/79/353'26'12