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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erfolgreiche Teilnahme des "Energiebündels" an der LIHGA

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. September (pafl) - Die Landesverwaltung
war an der LIHGA 2008 durch die Energiefachstelle des Amtes für 
Volkswirtschaft vertreten. Unter dem Label "Energiebündel" wurde am 
Gemeinschaftsstand mit den Liechtensteinischen Kraftwerken das neue 
Energieeffizienzgesetz vorgestellt.
"Die grosse Nachfrage unserer Bevölkerung nach Beratungsgesprächen
sowie das Bedürfnis nach allgemeinen Informationen zur 
Energieeffizienz und zum Energiesparen hat gezeigt, dass der 
Entscheid, mit der Energiefachstelle an der LIHGA teilzunehmen, 
richtig war", freut sich Regierungschef-Stellvertreter Klaus 
Tschütscher als zuständiger Energieminister über den Erfolg des 
Gemeinschaftsstands mit den LKW.
Starker Fokus auf Gebäudesanierung
Die Energiefachstelle legte bei ihrem Stand einen starken Fokus 
auf die Gebäudesanierung, welche ein sehr grosses 
Energiesparpotential in sich birgt. Weitere Schwerpunkte waren die 
Präsentation von energieeffizienten Haustechnikanlagen sowie des 
Minergie-Standards bei Bauten. Eine grosse Nachfrage seitens der 
Besucherinnen und Besucher der LIHGA war im Bereich der Photovoltaik 
festzustellen.
Grosser Informationsbedarf
Die Beratungsgespräche an der LIHGA haben gezeigt, dass viele 
Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein Massnahmen für das 
Energiesparen ergreifen möchten. Allerdings hat sich auch gezeigt, 
dass ein grosses Bedürfnis nach Beratung besteht. Durch die 
zahlreichen Berichte und Beiträge in der Presse verunsichert, wissen 
viele Personen nicht, welche Massnahme für sie die richtige ist. Hier
konnte die Energiefachstelle als neutrale Beratungsstelle 
weiterhelfen und wird dies auch weiterhin tun.
Antrag stellen, Zusicherung abwarten, erst dann mit der Massnahme 
starten
Die Besucherinnen und Besucher der LIHGA wurden auf das richtige 
Vorgehen bei der Antragstellung hingewiesen. Es ist bei allen 
Massnahmen unbedingt nötig, dass vor Beginn der Massnahme der Antrag 
an die Energiefachstelle gestellt wird. Erst nach Erhalt der 
Zusicherung der Förderung darf mit der Massnahme begonnen werden. 
Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, kann keine Förderung durch 
das Land erfolgen.
Energiebündel auch nach der LIHGA
Auch nach Beendigung der LIHGA wird die Energiefachstelle für 
Beratungen und Auskünfte im Bereich des Energieeffizienzgesetzes zur 
Verfügung stehen. Zudem wird die Homepage www.energiebuendel.li 
stetig ausgebaut. Weitere Massnahmen, die zur Sensibilisierung im 
Bereich des Energiesparens in der Bevölkerung beitragen sollen, sind 
bereits in Planung.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Tel.: +423 236 68 71

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