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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kein Wohnsitzerfordernis für Erwerbstätigkeit mehr

(ots)

Vaduz, 4. April (pafl) -

Die Bedingung eines inländischen
Wohnsitzes für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit stellt 
grundsätzlich eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit dar und 
widerspricht somit Sinn und Zweck des EWR-Abkommens. Dies gilt vor 
allem vor dem Hintergrund einer an sich schon restriktiven Regelung 
bezüglich der Wohnsitznahme in Liechtenstein. Diese Anforderung ist 
EWR-rechtlich nicht haltbar und führt zudem zu Problemen bei der 
praktischen Anwendung. Die Regierung schlägt deshalb in einem 
zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, dieses 
"inländische" Wohnsitzerfordernis aufzuheben.
Es besteht mittlerweile eine ständige Rechtsprechung des EFTA- 
Gerichtshofs, wonach ein inländisches Wohnsitzerfordernis für die 
Übernahme eines Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsmandats mit der 
Niederlassungsfreiheit gemäss EWR-Abkommen unvereinbar ist. Ein 
solches inländisches Wohnsitzerfordernis befindet sich derzeit noch 
im Bankengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz sowie im 
Rohrleitungsgesetz. Des Weiteren wird heute für die Zulassung zur 
Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Treuhänderprüfung verlangt, 
dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Inland hat oder dort eine 
praktische Tätigkeit ausübt. Ein solches Erfordernis ist EWR- 
rechtlich nicht haltbar und führt zudem zu Problemen bei der 
praktischen Anwendung. Diese "inländischen" Wohnsitzerfordernisse 
sollen daher mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen aufgehoben 
werden.
Darüber hinaus bestehen "Wohnsitzerfordernisse im EWR" für den 
Berufszugang von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern 
und Treuhändern, den qualifizierten Verwaltungsrat sowie für den 
Konzessionsinhaber gemäss Rohrleitungsgesetz. Die Anwendung solcher 
Wohnsitzerfordernisse ist nicht nur im Lichte des EWR-Abkommens 
problematisch, sondern führt auch in der Praxis zu unbefriedigenden 
Ergebnissen. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sollen hier 
Abhilfe schaffen.

Pressekontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
info@pia.llv.li

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