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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Tunesien

(ots)

Vaduz, 15. März (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen 
der EFTA-Staaten mit der Republik Tunesien. Das Abkommen wurde 
anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 17. Dezember 2004 in Genf 
unterzeichnet. Um möglichst rasch die Benachteiligung der Exporte 
auf dem tunesischen Markt gegenüber Exporten aus der EU zu 
beseitigen, wenden die Schweiz und Liechtenstein das 
Freihandelsabkommen sowie die Landwirtschaftsvereinbarung seit dem 
1. Juni 2005 vorläufig an.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete 
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das 
Abkommen ist teilweise asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt 
damit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand der 
Vertragspartner. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle mit 
Inkrafttreten des Abkommens für Industrieprodukte und Fisch 
vollständig aufheben, wird Tunesien für sensible Produkte eine 
Übergangszeit für den schrittweisen Abbau seiner Zölle gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel 
mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen 
Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Tunesien 
geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der 
Schweiz und Tunesien findet aufgrund des Zollvertrags auch auf 
Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel: +423 236 60 57

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