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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung

Vaduz, 14. März (pafl) -

(ots)

Konsequenzen für Liechtenstein durch die Änderungsvorschläge

Die neue deutsche Rechtschreibung ist
seit dem 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den 
Rechtschreibunterricht an den liechtensteinischen Schulen. In den 
drei Teilbereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung 
und Worttrennung am Zeichenende sowie im Überschneidungsbereich der 
Getrennt-/Zusammenschreibung mit der Gross- und Kleinschreibung war 
sie jedoch bisher noch nicht verbindlich; hier galt weiterhin 
Korrekturtoleranz. Für diese Bereiche liegen nun seit wenigen Tagen 
die vom Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem Liechtenstein durch 
Renate Gebele Hirschlehner vertreten ist, erarbeiteten 
Änderungsvorschläge vor.
Die deutsche Kultusministerkonferenz, auf deren Initiative hin 
der Rat 2004 eingesetzt worden war, hat den Empfehlungen des Rates 
für deutsche Rechtschreibung bereits zugestimmt. Auch in Österreich 
sollen diese nach einer Übergangsfrist für den Schulbereich 
verbindlich werden. In der Schweiz will die Konferenz der kantonalen 
Erziehungsdirektoren, bei welcher Liechtenstein als ständiger Gast 
teilnimmt, gemäss einem Beschluss vom vergangenen Donnerstag vor 
einer Beschlussfassung die Vorschläge im Rahmen einer Vernehmlassung 
beurteilen lassen. Dabei sollen allenfalls in Einzelfällen Schweizer 
Sonderlösungen gefunden und die Konsequenzen für die schulische 
Umsetzung geklärt werden. Eine Beschlussfassung erfolgt an der Juni- 
Plenarkonferenz im Hinblick auf die schulische Vermittlung ab 
kommendem Schuljahr. Grundsätzlich besteht bereits heute die 
Absicht, den Empfehlungen so weit als möglich zu folgen.
Gemäss Einschätzung von Fachleuten bringen diese Empfehlungen 
wenig Änderungen. Am meisten Veränderungen stehen im Bereich 
Getrennt- und Zusammenschreibung an. Es liegt nun offenbar eine 
konsensfähige Lösung vor, die mit grossen Mehrheiten im Rat 
verabschiedet wurde und die nun zu einer Befriedung der Situation um 
die deutsche Rechtschreibung führen kann. Jedenfalls hat der Rat 
Befürworter und Kritiker der Reform an einen Tisch gebracht und 
Kompromisslösungen erarbeitet, welche die Einheitlichkeit der 
Orthografie im deutschen Sprachraum sichern bzw. wiederherstellen 
sollten. Eine für die Schulen wahrscheinlich nicht ideale Konsequenz 
dieses Kompromisses ist die Vermehrung der Varianten - die völlige 
Eindeutigkeit geht verloren. Die Zukunft wird weisen müssen, welche 
der Schreibweisen sich dauerhaft durchsetzt. Von Seiten der 
Lehrpersonen und Schulen wird viel "Goodwill" nötig sein, um die 
erneuten Veränderungen zu erlernen und umzusetzen. Motivierend 
könnte dabei das gemeinsame Ziel einer wieder einheitlichen 
Orthografie im deutschsprachigen Sprachraum sein.
Liechtenstein wird die Vernehmlassung in der Schweiz, in der es 
nicht in erster Linie um eine inhaltliche Beurteilung der 
Vorschläge, sondern um die Frage von Sonderlösungen im Einzelfall 
und die schulische Umsetzung sowie allfällige Einführungs- und 
Übergangsfristen geht, genau verfolgen, sein Vorgehen mit den 
schweizerischen Stellen koordinieren und entsprechende Beschlüsse im 
Einklang mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 
fällen. Aufgrund der engen Verflechtungen im Bildungsbereich mit der 
Schweiz, die beispielsweise in gemeinsamen Bildungsinstitutionen, 
vergleichbaren Lehrplänen und gemeinsamen Lehrmitteln zum Ausdruck 
kommt, wäre ein unkoordiniertes Vorgehen in diesen Fragen nicht zu 
vertreten.
http://www.edk.ch/Aktuell_d_f_e/mainPresse_d.html
www.rechtschreibrat.com

Kontakt:

Schulamt
Guido Wolfinger
Tel.: +423/236 67 50
guido.wolfinger@sa.llv.li
(bei Vorgehensaspekten)

Renate Gebele Hirschlehner
+423 373 19 61
gebele.Renate@LG-vaduz.li
(bei technisch-inhaltlichen Fragen)

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