Luzerner Grundbuchrecht soll neu geregelt werden
Luzern (ots) - Das Grundbuchrecht des Kantons Luzern soll aktualisiert und der geltenden Gesetzgebung auf Bundesebene angepasst werden. Neu wird das Grundbuchrecht im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft. Das geltende Grundbuch-Gesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1930 und ist heute zu grossen Teilen veraltet. ...