pafl: Fristerstreckung bei der Partikelfilterpflicht genehmigt
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2009 die Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung im Hinblick auf eine Fristerstreckung bei der Partikelfilterpflicht genehmigt. Zur entsprechenden Nachrüstung werden die Fristen je um ein Jahr verlängert. Dies bedeutet konkret, dass die Nachrüstpflicht von bereits in Betrieb stehenden Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als ...