Kommentar zum Straßburger Inzesturteil
Berlin (ots) - Alle deutschen Gerichte - zuletzt das Bundesverfassungsgericht - haben die Strafbarkeit des Geschwisterinzests ganz selbstverständlich bejaht, aber nicht eines hat das Rechtsgut genau benannt, das mit dem strafbewehrten Verbot geschützt werden soll. Doch als Ultima Ratio, als letztes Mittel darf sich der Gesetzgeber des Strafrechts nur bedienen, wenn er damit einen elementaren Wert schützen und ein für ...