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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Regierung empfiehlt rasche Anmeldung für Boosterimpfungen

11.01.2022 – 16:15

Vaduz (ots)

Die Covid-19-Fallzahlen in Liechtenstein bewegen sich weiterhin auf Rekordniveau: Aktuell ist ein 7-Tages-Durchschnitt von 71.3 Fällen pro Tag zu verzeichnen, was auf 100'000 Einwohner gerechnet einer Inzidenz von 1'275 entspricht. Die Regierung empfiehlt allen Personen, die vor vier Monaten oder länger zweitgeimpft worden sind, sich auf impfung.li für eine Auffrischimpfung anzumelden. Auch Anmeldungen für Erstimpfungen sind auf www.impfung.li jederzeit möglich.

Gerade angesichts der in Liechtenstein mittlerweile dominanten Omikron-Variante wird die Auffrischimpfung umso wichtiger. Der Impfschutz lässt mit der Zeit nach und ist insbesondere vor der Ansteckung mit der Omikron-Variante nach einigen Monaten ungenügend. Ebenso ist der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nicht mehr so hoch wie bei den bisherigen Virusvarianten.

Alle Personen, die für eine Auffrischimpfung mit den Impfstoffen von Pfizer/BioNTech oder Moderna in Frage kommen, sich aber noch nicht für einen Termin angemeldet haben, werden in persönlichen Schreiben in den nächsten Tagen auf dieses Angebot hingewiesen und gebeten, sich auf www.impfung.li für einen Termin anzumelden. Die Auffrischimpfungen für jene Personen, die mit dem Janssen-Impfstoff erstgeimpft worden sind, werden am 17. Januar zwischen 16 und 20 Uhr im Liechtensteinischen Landesspital durchgeführt. Die dafür in Frage kommenden Personen erhalten Briefe mit zugeteilten Terminen.

Kinderimpfungen zukünftig im Impfzentrum Mühleholz

Am vergangenen Samstag haben 148 Kinder zwischen 5 und 11 Jahren die Möglichkeit in Anspruch genommen, sich im Liechtensteinischen Landesspital gegen Covid-19 erstimpfen zu lassen. Die Zweitimpfungen finden am Samstag, 5. Februar 2022 ebenfalls im Landesspital statt. Erst- und Zweitimpfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren, die nach dem 8. Januar angemeldet wurden bzw. werden, werden neu im Impfzentrum Mühleholz durchgeführt.

Covid-19-Verordnung angepasst

Bereits Anfang des Jahres hat die Regierung eine Anpassung der Kontaktquarantäne kommuniziert. Demnach sind Personen, deren letzte Grund- oder Auffrischimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind, gänzlich von der Quarantäne befreit. Die Quarantänedauer für alle anderen Personen wurde auf sieben Tage verkürzt. Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Regelung, ist nun auch in der Covid-19-Verordnung entsprechend verankert.

Künftig kann es Ausnahmen bzw. Erleichterungen für bestimmte Personen geben, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in Isolation sind. Die Isolation dauert derzeit zehn Tage und wird erst beendet, wenn die erkrankte Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Das Amt für Gesundheit kann neu Personen, deren Tätigkeit für die Gesellschaft von grosser Bedeutung ist, für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und den Arbeitsweg von der Isolation ausnehmen, wenn ein akuter Personalmangel vorliegt. Gemeint sind beispielsweise Personen, ohne welche die Betreuung von Patientinnen und Patienten derart gefährdet ist, dass ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, oder Personen, ohne die wegen Personalmangels die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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