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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Grosse Waldbrandgefahr und bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

29.12.2016 – 11:08

Vaduz (ots/ikr) -

Aufgrund der seit langem ausgebliebenen Niederschläge und der ausserhalb der Vegetationszeit grossen Verfügbarkeit von Brandgut herrscht in Liechtenstein grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Es wird deshalb ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Das heisst, dass Feuern im Wald und in Waldesnähe nur auf befestigten Feuerstellen und mit der angebrachten Vorsicht toleriert ist.

Zusätzlich ist auf das Feuern und das Ablassen von Feuerwerkskörpern oberhalb von 1'000 Metern (nebelfreie und frostfreie Gebiete) vollständig zu verzichten!

Im Hinblick auf die Silvesterfeierlichkeiten sind Feuerwerke - wenn überhaupt - auch in den übrigen Gebieten nur sehr zurückhaltend zu entzünden. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist in der aktuellen Situation ein grosses Risiko für Flur- und Waldbrände. Auch bei tiefen Temperaturen gelangen dürres Gras und trockene Stauden leicht in Brand.

Da bis Silvester mit keinen Niederschlägen zu rechnen ist, wird sich an der Situation kaum etwas ändern.

An dieser Stelle sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Benutzung sogenannter Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) in Liechtenstein generell nicht erlaubt ist.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann auch über folgende Seiten eingesehen werden:

http://www.naturgefahren.ch

http://www.waldbrandgefahr.ch/de/waldbrand/waldbrandgefahr/ aktuelle-lage/

Meteoschweiz-App (neuste Version)

Kontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Günther Hoch, Feuerwehrinspektor
T +423 236 69 15

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