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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

15.07.2016 – 08:24

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ausländer- und Passamt nimmt vom 1. August bis spätestens 31. August 2016 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 12. September 2016 und die Schlussauslosung am 11. November 2016 statt.

Das Ausländer- und Passamt führt jährlich zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters durch, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren 2016 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 12. September 2016 statt. Die Bewerbungen dafür können vom 1. August bis spätestens 31. August 2016 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Für das Jahr 2016 legte die Regierung pro Auslosungsverfahren folgende Quoten fest:

   a) Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14 
      Aufenthaltsbewilligungen;
   b) Nicht-Erwerbstätige (Personen, die im Inland keiner 
      Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen): 4 Aufenthaltsbewilligungen.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, welche die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung vom 11. November 2016 teil.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Auf kroatische Staatsangehörige finden mindestens bis zum 30. Juni 2018 hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer und der Wohnsitznahme zur unselbständigen Erwerbstätigkeit die für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen Anwendung. Kroatische Staatsangehörige können somit nur am Auslosungsverfahren teilnehmen, wenn diese entweder selbständig erwerbstätig oder erwerbslos sind.

Der Teilnahmecoupon und weitere Auskünfte über das Auslosungsverfahren können auf der Website des Ausländer- und Passamtes www.apa.llv.li abgerufen werden.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Amann Thomas, Leiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45

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