ikr: Passanträge im Ausland wieder möglich
27.06.2013 – 10:54
Vaduz (ots/ikr) -
Ab 1. Juli 2013 können Liechtensteiner Reisepässe wieder bei Schweizer Vertretungen im Ausland beantragt werden. Zudem informiert das Ausländer- und Passamt neu über den Ablauf eines Ausweisdokuments.
Der Liechtensteiner Reisepass ist aufgrund internationaler Anforderungen ständiger Veränderung unterworfen. Mittlerweile werden diverse biometrische Merkmale auf dem Chip im Reisepass gespeichert, seit dem Schengen Beitritt auch Fingerabdrücke. Dementsprechend sind auch die Sicherheitsmassnahmen gestiegen, um diese Daten auf dem Reisepass zu schützen.
Im Gegenzug reicht Liechtensteiner Staatsangehörigen heute eine gültige Identitätskarte aus, um sich innerhalb des Schengen Raums zu bewegen. Ein Reisepass ist nur noch für Reisen ausserhalb des Schengen Raums notwendig.
Lösung für Passanträge aus dem Ausland
Ab dem 1. Juli 2013 können Auslandsliechtensteiner wieder einen Passantrag bei Schweizer Vertretungen im Ausland stellen. Neu ist auch ein Antrag für eine Identitätskarte oder ein gemeinsamer Antrag für beide Ausweisdokumente möglich.
Mit dem Schengen Beitritt Liechtensteins war eine Antragsstellung aus dem Ausland nicht mehr möglich. Grund dafür war die fehlende Möglichkeit, Fingerabdrücke sicher elektronisch nach Vaduz zu übermitteln. Das Ausländer- und Passamt (APA) setzte daher in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Department für Polizei und Justiz eine entsprechende IT-Lösung bei den Schweizer Vertretungen um.
Anträge für Reisepässe und Identitätskarten über die liechtensteinischen Vertretungen im Ausland sind nicht mehr möglich. Einzig die liechtensteinische Botschaft in Bern kann noch Anträge für eine Liechtensteiner Identitätskarte entgegennehmen. Für alle anderen Anliegen von liechtensteinischen Staatsangehörigen bleiben die liechtensteinischen Botschaften Anlaufstellen.
Verbesserter Kundenservice bei Ablauf der Gültigkeitsdauer
Auch bei der Antragstellung im Inland sollen bestimmte Abläufe verbessert werden. Gerade zur Ferienzeit erhält das Ausländer- und Passamt (APA) immer wieder Anfragen für kurzfristige Passausstellungen, um eine Reise fristgerecht antreten zu können, auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Aus diesem Grund weist das APA neu mit einem Erinnerungsbrief drei Monate im Voraus darauf hin, dass die Gültigkeitsdauer eines Reisepass oder einer Identitätskarte abläuft.
Das Ausländer- und Passamt weist zudem darauf hin, dass ein als verloren gemeldetes Ausweisdokument bei Wiederauffinden nicht mehr benutzt werden darf. Ansonsten ist auf Reisen oder bei einer Personenkontrolle mit erheblichen Unannehmlichkeiten zu rechnen.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Blank, Ausländer- und Passamt
T +423 236 61 43