ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
02.10.2012 – 14:18
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2012 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union) genehmigt.
Reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ersetzt die Roamingverordnung von 2007 und deren Abänderungsverordnung von 2009. Sie soll sicherstellen, dass den Nutzern öffentlicher Mobilfunknetze auf Reisen innerhalb der Union im Rahmen von unionsweiten Roamingdiensten für abgehende und ankommende Anrufe, das Senden und Empfangen von SMS-Nachrichten und das Benutzen paketvermittelter Datenkommunikationsdienste keine überhöhten Preise in Rechnung gestellt werden. Die Verordnung soll zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau in ihrem Anwendungsbereich schaffen. Zum einen, um den Wettbewerb und die Transparenz am Markt zu fördern und zum anderen, sowohl Anreize für die Innovation als auch für die Auswahl der Verbraucher zu bieten.
Erhöhte Informationspflichten durch den Anbieter
Die wichtigsten Neuerungen sind die Preisobergrenzen für mobiles Datenroaming auf Endkundenebene. Auch die Roamingpreise für Anrufe (abgehend/ankommend) und SMS (abgehend) sind weiter gesunken. Nach den neuen Regeln betragen die Kosten aktuell 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl. MwSt.), 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl. MwSt.), 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.) und 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) (zzgl. MwSt.).
Flankiert werden diese Massnahmen durch erhöhte Informationspflichten durch den Anbieter und einen zusätzlichen Schutz des Mobilfunknutzers bei Datendiensten.
Kontakt:
Amt für Kommunikation
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