pafl: Personenverkehrsverordnung angepasst
24.06.2009 – 12:45
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2009 die Abänderung der Personenverkehrsverordnung (PVO) genehmigt. Die Anpassung ergibt sich gestützt auf den Entscheid der Regierung vom November 2008, wonach für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien für weitere drei Jahre ab 1. Januar 2009 von Übergangsmassnahmen betreffend Arbeitnehmer Gebrauch gemacht werden soll.
Art. 102a der PVO umfasst hinsichtlich der Anwendung der Übergangsmassnahmen auf Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien den Zeitraum bis zum 31. Juli 2009. In Anwendung dieser Übergangsmassnahmen werden Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien hinsichtlich des Zugangs als Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt und der Wohnsitznahme in Liechtenstein als Drittstaatsangehörige behandelt. Gestützt auf den Regierungsentscheid vom November 2008 wird von diesen Übergangsmassnahmen betreffend Arbeitnehmer für weitere drei Jahre Gebrauch gemacht. Aufgrund des Zeitablaufes der PVO-Regelung am 31. Juli 2009 ergibt sich die Notwendigkeit einer PVO-Anpassung, um die weitere Anwendung der Übergangsmassnahmen gemäss erwähntem Regierungsentscheid zu gewährleisten.
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