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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ordnungsbussengesetz in der Vernehmlassung

23.01.2008 – 08:54

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. Januar (pafl) - Die Regierung hat die
Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei 
Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz,
OBG) Gemeinden, Kommissionen und Institutionen zur Stellungnahme bis 
31. März 2008 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der 
Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - 
Vernehmlassungen) bezogen werden.
Der Landtag hat mit Beschluss vom 21. Juni 1995 das Gesetz über 
das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von 
Strassenverkehrsvorschriften geschaffen, welches am 6. September 1995
in Kraft getreten ist. Inzwischen wurde festgestellt, dass einerseits
die Bestimmungen dieses Gesetzes näher zu präzisieren und 
andererseits weitere Bestimmungen aufzunehmen sind.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, den Ausschluss des 
Ordnungsbussenverfahrens sowie das Zusammentreffen mehrerer 
Übertretungen näher zu definieren. Das Einheben von Ordnungsbussen 
durch die Gemeindepolizeiorgane soll nicht mehr über den ganzen 
Umfang der Ordnungsbussenliste möglich sein, sondern nur noch auf 
bestimmte Übertretungstatbestände beschränkt werden. Das Einheben von
Ordnungsbussen soll weiters nur dann möglich sein, wenn die 
Gemeindepolizeiorgane eine anerkannte Schulung über das 
Strassenverkehrsrecht und das Ordnungsbussenverfahren absolviert 
haben.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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