pafl: Pensionsfonds-Gesetz vor der Umsetzung
28.08.2006 – 11:24
(ots)
Vaduz, 28. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2003/41/EG (Pensionsfonds-Richtlinie) in liechtensteinisches Recht übernommen. Die Umsetzung erfolgt in einem Spezialgesetz, dem Pensionsfonds- Gesetz.
Mit dem neuen Gesetz wird es zukünftig von Liechtenstein aus möglich sein, im Bereich der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung grenzüberschreitend tätig zu sein. Liechtensteinische Pensionsfonds können somit in allen anderen Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens und, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, auch in Drittstaaten ihre Produkte anbieten bzw. ausländische Altersversorgungssysteme verwalten.
Aufgrund demographischer Entwicklungen sowie der sich dadurch abzeichnenden finanziellen Engpässe der staatlichen Altersversorgungssysteme in verschiedenen Ländern gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung und wird so neben der staatlichen Pension eine immer wichtiger werdende Stütze der finanziellen Absicherung im Alter.
Schon heute weist der wachsende Markt der betrieblichen Altersversorgung ein beachtliches Volumen auf. Die im Dezember 2005 von der Regierung der Öffentlichkeit vorgestellte Pensionsfonds- Studie zeigte diesbezüglich auf, dass für das Fürstentum Liechtenstein eine echte Chance besteht, sich als attraktiver Standort für grenzüberschreitend tätige Pensionsfonds zu positionieren und so von diesem grossen Marktpotenzial zu profitieren. Mit dem neuen Pensionsfonds-Gesetz wird der notwendige aufsichtsrechtliche Rahmen geschaffen.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes stellt insbesondere der Schutz der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger dar. Diesem Schutzgedanken wird durch eine eindeutige Trennung zwischen dem angeschlossenen Unternehmen und dem Pensionsfonds selbst Rechnung getragen. Weiters sind die Pensionsfonds gegenüber den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern hinsichtlich deren Rechte sowie über die Geschäftsbedingungen und die finanzielle Lage von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auskunftspflichtig. Mit dem Vollzug des Pensionsfonds-Gesetzes wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) betraut.
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Horst Schädler
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