pafl: Finanzierung von Liechtenstein Tourismus sichern
14.06.2006 – 10:36
(ots)Vaduz, 14. Juni (pafl) Nachdem sich der gültige Finanzbeschluss des Landtags in Hinsicht auf den Landesbeitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus auf die Jahre 2005 und 2006 bezieht, ist die Höhe des Beitrags des Landes an Liechtenstein Tourismus ab 1. Januar 2007 und für die Folgejahre vom Landtag neu festzulegen. Die Regierung erachtet einen Finanzbeschluss für einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 - 2011) für sinnvoll, um der "Liechtenstein Tourismus Anstalt" einen ausreichenden strategischen Planungshorizont mit der entsprechender Sicherheit für die operative Umsetzung bereitzustellen.
Die Regierung will so den Betrieb von Liechtenstein Tourismus auf eine sichere Basis stellen und schlägt deshalb eine Neuausrichtung der Finanzierung vor. Sie beantragt in ihrem am 13. Juni 2006 verabschiedeten Vernehmlassungsbericht, die Personal- und Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau des Beitrags des Jahres 2006, das heisst bei jährlich 750'000 Franken, zu belassen.
Eine weitere Reduktion des Landesbeitrags ist in Anbetracht der von Liechtenstein Tourismus zu erbringenden wichtigen Leistungen für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein, für das Standortmarketing sowie für die Wahrnehmung einer Reihe von staatlichen Aufgaben nicht zielführend. Um die anerkannten Leistungen durch Liechtenstein Tourismus auch zukünftig gewährleisten zu können, muss die Organisation über finanzielle Mittel von jährlich mindestens 1'600'000 Franken verfügen können. Diese Summe entspricht dem Betrag des Budgets für das Jahr 2006.
Da aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eine stärkere Eigenfinanzierung von Liechtenstein Tourismus kurzfristig nicht erwartet werden kann und die Finanzierung der Tourismusförderung von den Gemeinden wie auch von Betrieben der Privatwirtschaft als eine Landesaufgabe betrachtet wird, schlägt die Regierung weiters vor, die Tourismusförderung mit einer Abänderung des Tourismusgesetzes den Gegebenheiten anzupassen. Konkret soll dies dadurch geschehen, dass der Staat die Tourismusförderung im Sinne der Vermarktung der Gesamtdestination Liechtenstein unterstützt, während die Unterstützung der örtlichen Tourismusvereine und deren Aktivitäten neu vollumfänglich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Dies soll wie in anderen Bereichen im Sinne einer Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden und im Rahmen der gesetzlich verankerten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erfolgen.
Die Regierung schlägt deshalb vor, die Beherbergungstaxen (Nächtigungstaxen) zukünftig zu 100 Prozent Liechtenstein Tourismus zukommen zu lassen. Durch die vorgeschlagene Änderung würden Liechtenstein Tourismus jährlich zusätzlich rund 100'000 Franken zufliessen, die gemäss Art. 14 Abs. 2 Tourismus-Gesetz vom Staat verdoppelt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li