pafl: Gesetz über Investmentunternehmen Totalrevision in Vernehmlassung
22.06.2004 – 16:59
(ots)Vaduz, (pafl) Im Rahmen der Harmonisierung des Europäischen Rechts über die Investmentunternehmen für Wertpapiere hat das Europäische Parlament zwei Richtlinien zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren verabschiedet. Diese beiden Richtlinien sind auch in liechtensteinisches Recht umzusetzen. Dies wurde von der Regierung zum Anlass genommen, das Gesetz über Investmentunternehmen einer Totalrevision zu unterziehen. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 3. August 2004 unterbreitet.
Der Fondsplatz Liechtenstein soll auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben und wirtschaftlich gefördert werden. Daher wurde die Umsetzung der beiden genannten EU-Richtlinien im Sinne einer Überarbeitung des Gesetzes zum Anlass genommen, vorhandene Unklarheiten zu beseitigen und Interpretationsschwächen auszumerzen.
Die vom Amt für Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren entwickelte Amtspraxis wurde an mehreren Stellen ins Gesetz aufgenommen. Aufgrund der zahlreichen notwendigen Einschübe wurde das Gesetz für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit einer formalen Totalrevision unterzogen. Die materiellen Änderungen beziehen sich auf die Änderungen aufgrund der beiden Richtlinien sowie auf die Änderungswünsche des Amtes für Finanzdienstleistungen und der Interessensverbände.
Die zu integrierende Richtlinie 2001/107/EG regelt vor allem gesellschaftsrechtliche Belange der Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus wird es den Fondsleitungen neu ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Einzelportfolios zur Verwaltung zu übernehmen. Neben dem Erlass von Aufsichts- und Wohlverhaltensregeln soll auch ein vereinfachter Prospekt, welcher zukünftig in allen Vertragsstaaten verwendet werden kann, eingeführt werden. Der Vertrieb von Anteilen ausländischer Investmentunternehmen wird erleichtert, einerseits durch die Möglichkeit, Zweigniederlassungen zu gründen, andererseits durch die Ausübung der Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs.
Die Richtlinie 2001/108/EG erweitert die Anlagemöglichkeiten von Investmentunternehmen. Zukünftig sind bei Investmentunternehmen für Wertpapiere auch Anlagen in Geldmarktinstrumente des geregelten und des ungeregelten Marktes möglich. Dach- und Indexfonds können ebenfalls als harmonisierte Investmentunternehmen aufgelegt werden. Die bereits bestehenden Anlagemöglichkeiten im Bereich der derivativen Finanzinstrumente wurden konkretisiert und teilweise erweitert. Im Weiteren wird in Zukunft jede Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung ihrer Vermögen ein Risikomanagementverfahren einführen müssen, welches die Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten beinhaltet. Erstmalig wird auch ein detaillierter Risikohinweis vorgeschrieben, welcher die allgemeinen sowie die besonderen Anlagerisiken beschreibt.
Kontakt Amt für Finanzdienstleistungen Abteilung Investmentunternehmen Beatrix Jäger Tel.: +423/236 62 23