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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen den EWR/EFTA-Staaten sowie Litauen, Ungarn und Slowenien

03.09.2003 – 11:03

(ots)

Vaduz, 3. September (pafl) -

Die Regierung hat die
Ratifikation von drei Abkommen über Konformitätsbewertungen und die 
gegenseitige Anerkennung von industriellen Produkten beschlossen. 
Die sogenannten MRA (Mutual Recognition Agreements) zwischen den 
EWR/EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Litauen, 
Slowenien und Ungarn wurden im Januar bzw. im März dieses Jahres 
unterzeichnet.
Ein MRA ist ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von 
Konformitätsbewertungen bestimmter Industrieprodukte, welche beim 
Markteintritt vorgeschriebenen Tests und Zertifizierungen 
unterliegen. Durch die gegenseitige Anerkennung solcher 
Konformitätsbewertungen sollen der Handel und der Marktzugang für 
die geregelten Produkte erleichtert werden. Jede Vertragspartei kann 
die Produkte vor der Ausfuhr im eigenen Land im Hinblick auf die 
Konformität mit den Vorschriften des Einfuhrlandes prüfen, testen 
und zertifizieren lassen. Die Vertragsparteien anerkennen diese 
Tests und Zertifikate, die von den vertraglich benannten 
Konformitätsbewertungsstellen einer anderen Vertragspartei 
ausgegeben wurden.
Die in hohem Masse exportorientierte liechtensteinische Wirtschaft 
kann von MRA profitieren, da Zeit und Kosten für die Vermarktung 
bestimmter Produkte reduziert werden. Unternehmen mit Sitz in 
Liechtenstein können beim Export nach Litauen, Slowenien und Ungarn 
Konformitätsbewertungsstellen aus dem EWR-Raum verwenden. 
Liechtenstein wird verpflichtet, beim Import von Waren die vom 
Abkommen erfassten Produktgruppen in Bezug auf ihre 
Konformitätsbescheinigungen anzuerkennen. Da die Schweiz noch keine 
MRA mit den genannten Staaten abgeschlossen hat, muss das 
liechtensteinische Marktüberwachungssystem sicherstellen, dass 
Produkte aus diesen Ländern, die auf der Grundlage der Abkommen nach 
Liechtenstein importiert werden, nicht in die Schweiz gelangen, 
sofern sie die dort geltenden Vorschriften nicht erfüllen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 55

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