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Fürstentum Liechtenstein

Kostengutsprache für Hausnotrufsysteme

26.06.2002 – 11:42

Vaduz (ots)

Das System des Hausnotrufes hat sich in den letzten
Jahren immer mehr bewährt. Es unterstützt Betagte und Kranke zu Hause
und bietet ihnen Sicherheit, damit kann ein Wechsel in ein Heim oder
Spital oftmals vermieden oder hinausgeschoben werden. Die Regierung
hat nun beschlossen, dass jenen Personen, denen aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Situation die Kosten für ein solches System nicht
zugemutet werden kann, eine finanzielle Unterstützung gewährt werden
soll. Um dies zu ermöglichen, hat die Regierung die Abänderung der
Verordnung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung genehmigt.
Die finanzielle Unterstützung für einen Hausnotruf wird
ausschliesslich jenen Personen zugute kommen, welche Anspruch auf
einkommens- und vermögensabhängige Ergänzungsleistungen haben.

Kontakt:

Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Soziales (+423/236'60'74)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 317 2002/1826-6313

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