Kostengutsprache für Hausnotrufsysteme
26.06.2002 – 11:42
Vaduz (ots)
Das System des Hausnotrufes hat sich in den letzten Jahren immer mehr bewährt. Es unterstützt Betagte und Kranke zu Hause und bietet ihnen Sicherheit, damit kann ein Wechsel in ein Heim oder Spital oftmals vermieden oder hinausgeschoben werden. Die Regierung hat nun beschlossen, dass jenen Personen, denen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation die Kosten für ein solches System nicht zugemutet werden kann, eine finanzielle Unterstützung gewährt werden soll. Um dies zu ermöglichen, hat die Regierung die Abänderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung genehmigt.
Die finanzielle Unterstützung für einen Hausnotruf wird ausschliesslich jenen Personen zugute kommen, welche Anspruch auf einkommens- und vermögensabhängige Ergänzungsleistungen haben.
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Nr. 317 2002/1826-6313