Eintrag ins EWR-Arzneimittelregister
22.10.2001 – 14:32
Vaduz (ots)
Die Kontrollstelle für Arzneimittel hat die Arzneimittel, die nach dem zentralen Verfahren gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 bis 31. August 2001 von der Europäischen Kommission zugelassen wurden, in das liechensteinische EWR- Arzneimittelregister eingetragen. Gestützt auf die Kundmachung des Beschlusses Nr. 74/1999 des gemeinsamen EWR-Ausschusses, LGBl. 1999 Nr. 224, und auf den Beschluss der Regierung vom 3. April 2001, gelten damit diese Arzneimittel für Liechtenstein als genehmigt.
Es handelt sich zur Zeit um 150 Arzneimittel plus Darreichungsformen für den Humanbereich und 21 Arzneimittel plus Darreichungsformen für den Veterinärsektor. Die Zahl der im zentralen Verfahren zugelassenen Arzneimittel wird kontinuierlich steigen. Von nun an werden neue zentral zugelassene Arzneimittel in periodischen Intervallen im EWR - Arzneimittelregister eingetragen. Diese Eintragungen sind öffentlich und können bei der Kontrollstelle für Arzneimittel beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen eingesehen oder bezogen werden. Zudem sind die Arzneimittel im Europäischen Gemeinschaftsregister (http://dg3.eudra.org/F2/register.htm) aufgeführt. Die Fachkreise wurden direkt informiert.
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Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Nr. 521