Milzbrand - Sind auch wir gefährdet?
17.10.2001 – 18:06
Vaduz (ots) Nach den Milzbrand-Fällen in den USA und den Vorkommnissen in europäischen Ländern stellt sich die Frage, ob auch wir gefährdet sind. Institutionen in Europa haben Drohbriefe erhalten, die zum Teil puderartige Substanzen enthielten. Der liechtensteinischen Landespolizei wurden in den letzten Tagen zwei verdächtige Postsendungen gemeldet. Eine der Postsendungen stellte sich in der Zwischenzeit als harmlos heraus. Aber: Wie soll man mit verdächtigen Postsendungen umgehen? Was ist Milzbrand überhaupt? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.
Was ist Milzbrand?
Milzbrand ist eine natürliche Bakterie, die im Boden vorkommt. Das Bakterium Bacillus anthracis, respektive seine Sporen, können Infektionen des Verdauungstraktes, der Lunge oder der Haut hervorrufen. Das geschieht, wenn das Bakterium geschluckt, eingeatmet oder in angegriffene Haut oder Wunden gerieben wird. Milzbrand kann aber nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, eine flächendeckende Epidemie ist nicht möglich.
Eine Erkrankung mit Milzbrand kann bei frühzeitiger Erkennung gut mit Antibiotika behandelt werden. Die Heilungsschancen betragen fast 100 Prozent. Ohne Behandlung, speziell bei Lungen- Milzbrand, kann die Krankheit zum Tod führen. Personen, die mit verdächtigen Substanzen in Kontakt gekommen sind, werden wie in der Schweiz prophylaktisch mit Antibiotika behandelt. Liechtenstein verfügt jedoch über ein bestens ausgebautes Gesundheitssystem, und das ist der sicherste Schutz.
Wie können verdächtige Postsendungen erkannt werden?
Für einen aufmerksamen Umgang mit den täglichen Postsendungen können die nachfolgenden Informationen dienen. Verdächtige Briefe oder Pakete können beispielsweise Charakteristiken aufweisen wie:
- Handgeschriebene oder schlecht getippte Adressen - Verwendung falscher Titel - Kein Absender - Unförmiger oder unebener Briefumschlag - Markierungen wie «Persönlich» oder «Vertraulich» - Marken oder Stempel, die nicht mit dem Absender übereinstimmen - Verfärbungen oder Geruch - Übermässig verwendetes Sicherheitsmaterial wie Klebeband oder Schnüre
Wie geht man mit verdächtigen Postsendungen um?
- Den Inhalt einer verdächtigen Postsendung nicht schütteln und nicht ausleeren. - Die Postsendung in einen Plastiksack oder ein anderes verschliessbares Behältnis geben oder, wenn kein Behältnis verfügbar ist, mit Stofftüchern, Papierkorb o.ä. abdecken. - Fenster und Türen schliessen, den Raum verlassen und abschliessen. - Hände mit Wasser und Seife waschen.
Über die Notrufnummern die Landespolizei informieren!
Als nächster Schritt ist die Landespolizei über die Notrufnummern 112 oder 117 zu informieren. Die Polizei wird alle notwendigen Vorkehrungen und Massnahmen treffen und die medizinische Prophylaxe in die Wege leiten. Der Polizei sollte eine Liste mit allen Personen, die bei der Entdeckung der verdächtigen Postsendung anwesend waren, zur Verfügung gestellt werden.
Was tun, wenn Pulver aus einer Postsendung ausgeschüttet wurde?
- Den Kontakt des Pulvers mit der Haut vermeiden. - Ventilatoren oder Klimaanlagen ausschalten. - Staub oder Pulver nicht aufputzen. - Pulver abdecken, z.B. mit Stofftüchern, Papierkorb o.ä. - Fenster und Türen schliessen, den Raum verlassen und abschliessen. - Hände mit Wasser und Seife waschen. - Sind Kleidungsstücke mit dem Pulver in Kontakt gekommen, diese vorsichtig ausziehen und in Plastiksäcke oder andere verschliessbare Behältnisse geben. - Vorgesetzte und Sicherheitsverantwortliche im Betrieb orientieren. Wiederum gilt: Die Polizei informieren: Notrufnummern 112 und 117.
Zuhanden der Polizei eine Liste mit allen Personen erstellen, die anwesend waren oder mit dem Pulver in Kontakt gekommen sind.
Hohe Strafen für «Trittbrettfahrer»
Es kommt immer wieder vor, dass sogenannte «Trittbrettfahrer» solche Vorkommnisse wie in Amerika zum Anlass nehmen, Ängste und Verunsicherungen zu schüren. Bei den beiden Fälle in Liechtenstein handelt es sich zwar nicht um Trittbrettfahrer. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass Trittbrettfahrer in Liechtenstein aufgrund der Strafbestimmungen, beispielsweise wegen des Straftatbestandes der gefährlichen Drohung, mit Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren zu rechnen haben.
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen zum Thema sind beim Landesphysikus (Tel. 236 75 60), bei seinem Stellvertreter (Tel. 392 38 33) oder bei der Landespolizei (über die Notruf- und Einsatzzentrale, Tel. 112 oder 117) erhältlich.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22,
Fax: +423/236 64 60
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