Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2001
10.09.2001 – 11:15
Vaduz (ots)
Mit Einführung des Hausarztsystems "Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)" ist die Möglichkeit zur Prämienverbilligung geschaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die im GNL versichert sind und deren Erwerb 45'000 Franken (für alleinstehende Personen) bzw. 54'000 Franken (für Ehepaare) nicht überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen Freibetrag von 70 % abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie im Gesundheits-Netz Liechtenstein prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2001 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2000. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz Liechtenstein.
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2001 auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den Gemeindeverwaltungen) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des gültigen Versicherungsausweises der Krankenkasse beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2000 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf des Jahres 2001 eingereicht, hat der Antragsteller auf dem Formular zu begründen, weshalb er sein Gesuch verspätet einreicht.
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligung für das Jahr 2001 ca. im November/Dezember 2001 ausbezahlt wird.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Versicherung/Prämienverbilligung, Vaduz (Tel. 236 62 92; Fax 236 74 20; E-Mail: Andrea.Schwald-Sohler@avw.llv.li) gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
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