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Kanton Bern: Mehr Spielraum für Stellplätze auf Bauernhöfen

Kanton Bern: Mehr Spielraum für Stellplätze auf Bauernhöfen
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Landwirte im Kanton Bern können neu erleichtert Stellplätze für Wohnmobile anbieten. Neu kann bewilligungsfrei im bestehenden Hofareal vom 1.Mai bis 31.Oktober ein Stellplatz angeboten werden. Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Jahren bzw. Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden. Damit will man dem Camping-Boom und dem Wildcampieren entgegenwirken.

Landwirte im Kanton Bern können neu erleichtert Stellplätze für Wohnmobile anbieten. Aufgrund einer überwiesenen Motion der Grossräte Samuel Krähenbühl (SVP, Unterlangenegg) und Samuel Leuenberger (SVP, Bannwil) kann neu bewilligungsfrei im bestehenden Hofareal vom 1.Mai bis 31.Oktober ein Stellplatz angeboten werden. Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Jahren bzw. Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden. Nach Ablauf der Phase von zwei Jahren bzw. Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erteilt ist.

Das ermöglicht es unternehmerischen Landwirten, das wirtschaftliche Potenzial von Wohnmobilstellplätzen auszutesten, bevor sie die Kosten für ein Baubewilligungsverfahren haben. Das geht aus einer Weisung «Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG)» hervor. «Für die Erstellung von Wohnmobilstellplätzen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich. Die Kantone dürfen Kleinstbauten und -anlagen von der Baubewilligungspflicht ausnehmen, sofern sie keine nennenswerten Einflüsse auf Raum, Erschliessung oder Umwelt bewirken», so lautet die Begründung der zuständigen Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern.

«Wohnmobilland Schweiz» begrüsst ausdrücklich diese Liberalisierung der Bewilligungspraxis und dankt den Grossräten Samuel Krähenbühl und Samuel Leuenberger für ihren Einsatz. Die getroffene Regelung ermögliche es den bäuerlichen Betrieben, Erfahrungen mit dem Betrieb von Stellplätzen für Wohmobile zu sammeln, ohne sich gleich in Unkosten für ein Baubewilligungsgesuch zu stürzen. Nach zwei Saisons verfügen sie dann über ausreichend Erfahrungswerte um zu wissen, ob sich eine Bewilligung lohnt.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Gerry Meyer, Verantwortlich für Infrastruktur und Planung bei Wohnmobilland Schweiz:

079 377 22 71

gerry@womoland.ch

Samuel Krähenbühl, Grossrat und Urheber der Motion:

079 818 77 69

Wohnmobilland Schweiz
Gärbistrasse 16 - 9475 Sevelen
081 515 02 81  079 600 25 29
womoland.ch     info@womoland.ch
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