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Einmal testen, sechs Monate Ruhe
Österreich: Nachweis neutralisierender Antikörper befreit von Berufsgruppentestungen für einen Zeitraum von sechs Monaten

Einmal testen, sechs Monate Ruhe / Österreich: Nachweis neutralisierender Antikörper befreit von Berufsgruppentestungen für einen Zeitraum von sechs Monaten
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Wedel (ots)

Belastungen durch regelmäßige PCR/Antigen-Tests können vermieden werden. Jüngsten Meldungen zufolge soll der Wirkungsnachweis neutralisierender Antikörper im Blut die engmaschige Testung bestimmter Berufsgruppen in Österreich für sechs Monate ersetzen.

Für eine nachhaltige Pandemiebekämpfung sind transparente und nachvollziehbare Regelungen eine wichtige Voraussetzung. Damit ist Österreich nun Vorreiter in Europa. Auf dem Weg zurück in die Normalität ist in der Alpenrepublik der Nachweis neutralisierender Antikörper gleichzusetzen mit einem negativen PCR/Antigen-Test oder einer ärztlich bestätigten SARS-CoV-2 Infektion in den letzten 6 Monaten, heißt es offiziell in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 25.01.2021.

Das österreichische Bundesministerium für Soziales und Gesundheit bestätigt den Wirkungsnachweis über neutralisierende Antikörper und befreit, wenn dieser vorliegt, von Berufsgruppentestungen - und das für einen Zeitraum von sechs Monaten. Für Mitarbeitende in medizinischen Berufen, in Schulen und sozialen Einrichtungen bedeutet das eine erhebliche Erleichterung, denn sie müssen sich nicht mehr regelmäßig testen lassen.[1]

Bisher konnte ein Neutralisationstest (PRNT) nur unter speziellen Laborbedingungen durchgeführt werden. Der neue cPass Neutralisationstest kann von jedem Standardlabor analysiert werden und ist hiermit für die Allgemeinheit verfügbar.

Mehr Klarheit mit dem neuen cPass Neutralisationstest

Eine Aussage über einen potentiellen Schutz vor COVID-19 ist nur mit dem Nachweis der hemmenden Wirkung neutralisierender Antikörper möglich, denn nur diese blockieren die Bindung des Virus an die Zelle und verhindern somit dessen Eindringen.

Den entsprechenden Wirkungsnachweis ermöglicht der neue cPass-Test. Er gibt Auskunft über die erworbene körpereigene Schutzfunktion. Das unterscheidet cPass von allen anderen Tests, die der Routinediagnostik bisher zur Verfügung stehen.

Der Nachweis erfolgt mit einer Blutprobe, die beim Arzt genommen und in einem diagnostischen Standardlabor untersucht werden kann. Kleiner Aufwand, große Wirkung: Man gewinnt ein Stück Normalität zurück, weil man möglicherweise Klarheit darüber erhält, die Infektion bereits gehabt zu haben und selbst potenziell geschützt zu sein. Eine halbjährliche Testung kann sechs Monate Klarheit verschaffen und die Testfrequenz auf zwei Tests pro Jahr reduzieren.

Auch für die Impfkontrolle ist das wichtig: Hat die Impfung tatsächlich gewirkt und ist man nun möglicherweise langfristig geschützt? cPass liefert darauf als derzeit einziger verfügbarer Test eine zuverlässige Antwort und ermöglicht eine wirkungsbasierte Impfkontrolle.

Der cPass-Test steht ab sofort in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Um sich testen zu lassen, nimmt der Arzt eine Blutprobe, die dann im Fachlabor mit dem cPass untersucht wird.

Nähere Informationen unter www.cpass-test.de

Die schützende Wirkung von neutralisierenden Antikörpern

Dringt ein Virus über Nase und Rachenraum in den Körper, bindet es sich gezielt an die ACE2-Rezeptoren der menschlichen Zelle. Als Immunreaktion bilden sich Antikörper. Allerdings hat nur ein Teil der Antikörper eine schützende Funktion: die sogenannten neutralisierenden Antikörper. Diese blockieren die Bindung des Virus an die Zelle. Der cPass-Test misst nun die blockierende Aktivität dieser neutralisierenden Antikörper und kann damit schnell und zuverlässig Aufschluss geben, in welchem Ausmaß ein Patient vor COVID-19 eventuell geschützt ist. Ein positiver Antikörper-Test (IgG) sagt nichts über die schützende Wirkung neutralisierender Antikörper aus.

[1] Gemäß § 15 Abs. 11 der 3. COVID-19. Notmaßnahmenverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.pdfsig

Pressekontakt:

Volker Bahr
Tel. +49 (0)4103 8006 9111
Fax +49 (0)4103 8006 8934
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