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Wettbewerbsbehörde bestätigt erneut wichtige Aspekte des SFN Rangiermodells

Bern (ots)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat in ihrer heute publizierten Antwort auf eine ergänzende Beratungsanfrage erneut wichtige Aspekte der wettbewerblichen Eignung des SFN Rangiermodells bestätigt. Unter anderem, dass das SFN Rangiermodell auch dann nicht gegen die vorsorglichen Massnahmen verstösst, wenn nur ein Partner (z.B. SFN) in einem bestimmten Gebiet ein Glasfasernetz baut. Ausserdem bestätigt das Sekretariat ausdrücklich, dass die Kapazitäten für ein Layer1 Angebot mit dem SFN Rangiermodell nachfrageorientiert bereitgestellt werden können.

Das Sekretariat der WEKO hat sich bereits Ende Oktober 2022 in der Beantwortung und anschliessenden Publikation einer Beratungsanfrage zum SFN Rangiermodell positiv geäussert. In der Folge hat SFN aufgrund diverser Gespräche mit Markteilnehmern eine präzisierende und ergänzende, zusätzliche Beratungsanfrage an das WEKO Sekretariat gestellt. Es ging dabei um konkrete Fragen der Anwendbarkeit des Rangiermodells mit unterschiedlichen Ausprägungen.

Konkret wird nun ausdrücklich bestätigt, dass das vorgelegte SFN Rangiermodell (P2MP-L1) auch dann wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, wenn nur ein Infrastrukturpartner nach diesem Modell in einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Gebiet / Region ein FTTH Glasfasernetz baut. Diese Aussage ist insofern wichtig, als dass damit dem Wettbewerb verschiedener Infrastrukturen und darauf basierenden Netzwerkarchitekturen durch das Kartellgesetz keine Grenzen gesetzt werden.

Ausserdem hält das Sekretariat fest, dass die Layer1 Zugangskapazität nachfrageorientiert (d.h. nach dem Prinzip Ex-Post) bereitgestellt werden muss. Dies bedeutet, dass beim Bau eines FTTH Netzes die Nachfrage nach einem echten Layer1 Zugang den entsprechenden Ausbau der Kapazität bestimmt. Dies ist volkswirtschaftlich sinnvoll und wichtig, weil so unnötige Kosten und allfällige Tiefbauarbeiten verhindert werden, ohne dabei dem Prinzip des echten Layer1 Zugangs zu widersprechen.

Andreas Waber, CEO der Swiss Fibre Net AG, sagt: "Wir sind sehr froh um die erneute Bestätigung des WEKO Sekretariats zum SFN Rangiermodell. Wichtige Punkte in der Anwendung konnten geklärt werden. Dies zeigt uns, dass wir mit der Implementierung von entsprechenden Projekten auf dem richtigen Weg sind. Besonders freuen wir uns, dass die Vorteile des Modells - nämlich der Bau in der P2MP-L1 Architektur in unterschiedlichen Infrastrukturen - auch mittels Anwendung eines nachfrageorientierten Kapazitätsausbaus ausgespielt werden können. So können wir Nachfrager nach reinen P2P Netzen jederzeit mit Layer1 Zugängen zu jedem Haushalt bedienen.".

SFN-Modell als schnelle und kostengünstigste Lösung - gerade für unterversorgte Gebiete

Das versorgungstechnisch sehr attraktive Konzept bietet allen Telekomanbietern in Gemeinden und Regionen, die heute in Bezug auf ihre Telekominfrastruktur noch nicht mit einem FTTH Glasfasernetz versorgt sind, sicheren und raschen Zugang. Das Fazit der behördlichen Beurteilung ist für SFN und die weiteren Telekomanbieter bedeutsam. Der im SFN Rangiermodell angestrebte Branchenstandard P2MP-L1 stellt in vielerlei Hinsicht grosse Vorteile dar. Es müssen für die Glasfaseranbindungen viel weniger Gräben ausgehoben und weniger Beläge wiederhergestellt werden. Die Bauimmissionen können daher stark eingeschränkt werden. In der Regel können bereits bestehende Installationen von Kabelnetzunternehmen genutzt werden, was die Nachhaltigkeit des Modells unterstreicht. Das SFN Rangiermodell ist die heute wirtschaftlichste und auch am schnellsten realisierbare Ausbauvariante. Das Modell kann in Kooperationen auch gut mit P2P Netzen kombiniert werden.

Gerade unterversorgte, ländliche Gebiete können dank dem Einsatz des P2MP-L1 Modells rascher und auch kostengünstiger erschlossen werden. Dies wird massgeblich zur Überwindung des digitalen Grabens zwischen Stadt und Land beitragen.

Die nun wettbewerbsrechtlich abgesicherte Lösung entspricht auch der politisch gewünschten. Das Parlament hat bisher davon abgesehen, die Glasfasertechnologie auf der letzten Meile zu regulieren. Der echte, diskriminierungsfreie Glasfaser-Zugang (Layer1) muss jedoch in jedem Fall gewährleistet sein. Dieser Grundsatz wird mit dem SFN Rangiermodell sichergestellt. SFN will sich - zusammen mit institutionellen Investoren - an schweizweiten FTTH-Baukooperationen beteiligen und so den FTTH-Ausbau in der Schweiz vorantreiben.

Swiss Fibre Net AG

Die Swiss Fibre Net AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen lokaler Energieversorger und Kabelnetzbetreiber in der Schweiz. Sie verbindet die lokalen Glasfasernetze ihrer Netzpartner zum grossflächigen, homogenen und offenen "Swiss Fibre Net" und bietet dieses diskriminierungsfrei national tätigen Telekomanbietern zur Nutzung an. Damit ist die Swiss Fibre Net AG Garantin für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.

Pressekontakt:

Andreas Waber
CEO Swiss Fibre Net AG
andreas.waber@swissfibrenet.ch
+41 79 668 90 78

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