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Gesetzgebung und Zulassungskategorien von E Scooter und E Roller in der Schweiz

Gesetzgebung und Zulassungskategorien von E Scooter und E Roller in der Schweiz
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Die Popularität von elektrischen Fortbewegungsmitteln nimmt in der Schweiz rasant zu. Ob in der Stadt oder auf dem Land – Elektro Scooter und E Roller sind mittlerweile fester Bestandteil des modernen Mobilitätsmixes. Doch wer einen E Scooter kaufen möchte, sollte sich unbedingt mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenen Zulassungskategorien vertraut machen. In diesem Ratgeber von Go-Wheels geben wir dir einen umfassenden Überblick, damit du sicher und regelkonform unterwegs bist.

Welche Fahrzeuge gelten in der Schweiz als E Scooter oder E Roller?

Schweiz - Mai 2025: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien:

E Scooter (Elektro-Trottinette) – leichte, elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Sitz

E Roller (Motorfahrräder oder Kleinmotorräder) – leistungsstärkere Modelle mit Sitz

Diese Einteilung ist entscheidend für die gesetzliche Zulassung und Nutzung im Strassenverkehr.

Gesetzliche Anforderungen für E Scooter

E Scooter fallen in der Schweiz unter die Kategorie der „leichten Motorfahrräder“, wenn sie gewisse technische Anforderungen erfüllen. Folgende Bedingungen gelten:

Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h

Maximale Motorleistung: 500 Watt

Mindestalter: 14 Jahre mit Mofa-Ausweis (Kategorie M); ab 16 Jahren ohne Ausweis erlaubt

Helmpflicht: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen

Fahrbereich: Erlaubt sind Radwege und Strassen – das Fahren auf Trottoirs ist verboten

Ausrüstung: Der E Scooter muss mit funktionierenden Bremsen, Licht und Reflektoren ausgestattet sein

Wichtig zu wissen: Ein solcher Elektro Scooter benötigt weder ein Kontrollschild noch eine spezielle Versicherung, sofern er den oben genannten Vorgaben entspricht.

Was gilt für E Roller?

Ein E Roller hingegen wird als Kleinmotorrad oder Motorrad eingestuft, je nach Leistung und Geschwindigkeit. Diese Fahrzeuge unterliegen strengeren Vorschriften:

Höchstgeschwindigkeit: bis 45 km/h (Kleinmotorrad)

Motorleistung: bis 4 kW (Kleinmotorrad), darüber als Motorrad klassifiziert

Helmpflicht: Ja, immer

Führerausweis: Kategorie M (bis 30 km/h) oder A1 (bis 45 km/h), je nach Modell

Kontrollschild & Fahrzeugausweis: Erforderlich

Haftpflichtversicherung: Obligatorisch

Fahrbereich: Nur auf der Strasse erlaubt – Velowege und Trottoirs sind tabu

Wer also einen E Roller oder einen leistungsstarken E Scooter kaufen möchte, muss sich auf eine offizielle Zulassung und gewisse administrative Anforderungen einstellen.

Worauf du beim Kauf achten solltest

Viele Modelle, die im Ausland verkauft werden, erfüllen nicht die Schweizer Normen. Bei Go-Wheels stellen wir sicher, dass alle Fahrzeuge, die wir anbieten, den Vorschriften des ASTRA entsprechen. Wer einen E Scooter kaufen will, sollte deshalb nicht nur auf Design und Preis achten, sondern auch auf:

Zulassungskonformität (ASTRA-Vorschriften)

Ausstattung mit Licht und Reflektoren

Maximale Leistung und Geschwindigkeit

Alter und Führerausweis-Erfordernis

Rechtssicher und sorgenfrei mit Go-Wheels

Ob du dich für einen leichten Elektro Scooter für den Stadtverkehr oder einen leistungsstarken E Roller für längere Strecken interessierst – bei Go-Wheels findest du geprüfte, gesetzeskonforme Modelle und eine ehrliche Beratung. So bist du nicht nur komfortabel, sondern auch rechtssicher unterwegs.

E-Mail:
 info@go-wheels.ch
Web:
 www.go-wheels.ch