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Bund verbietet endlich Goldimporte aus dem Sudan – Wirksamkeit hängt jetzt von den Kontrollen ab

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Medienmitteilung

Bund verbietet endlich Goldimporte aus dem Sudan – Wirksamkeit hängt jetzt von den Kontrollen ab

Bern/Lausanne, 10. September 2026 - SWISSAID begrüsst es, dass der Bund sich endlich den EU-Sanktionen gegen Handel mit sudanesischem Gold anschliesst. Um zu verhindern, dass sudanesisches Konfliktgold über Drittländer in die Schweiz importiert wird, muss die Schweiz das Problem an der Wurzel packen: die fehlende Transparenz hinsichtlich der Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes aus Dubai, einer Drehscheibe für Konfliktgold.

Der Bundesrat hat per heute, 10. September 2026, den Kauf und die Einfuhr von Gold sudanesischer Herkunft verboten, wie er in einer Medienmitteilung bekannt gemacht hat. Damit schliesst sich die Schweiz endlich den Sanktionen der EU an, die bereits seit 15. Juli 2026 in Kraft sind. Das Sekretariat für Wirtschaft SECO bestätigt gegenüber SWISSAID, dass auch Importe von sudanesischem Gold über Drittländer verboten sind. «Dieser Schritt war längst überfällig. Die Schweiz hat als wichtigste Golddrehscheibe der Welt eine grosse Verantwortung und muss den Handel mit Konfliktgold mit allen Mitteln bekämpfen,» sagt Marc Ummel, Experte für Rohstoffe bei SWISSAID.

Der Bürgerkrieg im Sudan hat bereits 150'000 Todesopfer gefordert, 13 Mio. Menschen sind auf der Flucht. Beide Kriegsparteien finanzieren die kriegerischen Auseinandersetzungen zu einem grossen Teil mit Goldhandel.

Trotz der verschärften Sanktionen bleibt ein Problem bestehen: Gold kann weiterhin auf illegalem Weg aus dem Sudan geschmuggelt werden und möglicherweise über die Golddrehscheibe Dubai in die Schweiz gelangen. Im Sudan werden schätzungsweise 80 bis 90 Tonnen Gold pro Jahr produziert, was einem Wert von CHF 9,2 bis 10,3 Mia. entspricht. Gemäss offizieller Deklaration der sudanesischen Streitkräfte (SAF) waren es 2025 70 Tonnen Gold. 2025 wurde der Export von 14,7 Tonnen Gold deklariert. Ein Grossteil des Goldes wird in Nachbarländer geschmuggelt (Gold der Rapid Support Forces (RSF) in den Tschad, Libyen, Zentralafrika, Südsudan, Uganda – SAF nach Ägypten) und anschliessend in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) exportiert.

2025 hat die Schweiz 420 Tonnen Gold im Wert von CHF 38,9 Mia. aus den VAE importiert, fast drei Mal so viel wie in 2024. Vergangenes Jahr wurden gemäss der Behörden in Dubai 38 Prozent des Goldes aus den VAE in die Schweiz exportiert. Dieses Jahr hat die Schweiz bis und mit Juli bereits 233 Tonnen des Edelmetalls (CHF 27,8 Mia.) aus Dubai importiert. Die VAE sind die wichtigste Drehscheibe für Gold aus dem Sudan und die Schweiz war 2025 eine der Hauptexportdestinationen.

Auf der Liste der Lieferanten aus Hochrisikoländern für das Jahr 2025, welche die Schweizer Raffinerie Valcambi aufgrund der neuen Anforderungen des internationalen LBMA-Standards veröffentlichen musste, steht ein Handelsunternehmen aus den VAE. Dieses hat kürzlich Gold aus dem Sudan importiert, wie SWISSAID in seiner 2025 veröffentlichten Analyse der sudanesischen Goldströme recherchiert hat.

Nach wie vor sind die gesetzlichen Grundlagen und Kontrollmechanismen nicht robust genug, um dem illegalen Goldhandel einen Riegel zu schieben. Insbesondere bei den Goldimporten aus den VAE fehlt es an der nötigen Transparenz, um die wahre Herkunft dieses Goldes zu kennen.

SWISSAID fordert deshalb:

  • Die Offenlegung der Lieferantennamen muss gesetzlich verankert werden, um alle Raffinerien zu verpflichten. Eine einmalige Gelegenheit bietet sich in diesem Jahr mit der Ausarbeitung der Verordnung zum revidierten Edelmetallkontrollgesetz, die im Juni 2025 vom Parlament verabschiedet worden ist.
  • Das SECO muss die notwendigen Massnahmen ergreifen, um diese Sanktionen umzusetzen, insbesondere mittels der erforderlichen Kontrollen bei der grössten Schweizer Goldraffinerie, welche Gold aus den VAE importiert (Valcambi). Das SECO muss in der Lage sein, die tatsächliche Herkunft des gesamten aus den VAE in die Schweiz importierten Goldes zu ermitteln und das Vorhandensein von Gold aus dem Sudan auszuschliessen. Angesichts dieser Sanktionen muss das SECO die tatsächliche Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes systematisch in Erfahrung bringen.
  • Jeder Import von Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, dessen tatsächliche Herkunft (bei Bergbaugold das Land, in dem das Gold abgebaut wurde; bei wiederaufbereitetem Gold das Land, in dem das Gold auf den Markt gelangte) nicht klar deklariert ist, muss vom Schweizer Zoll blockiert werden.
  • Offenlegung der tatsächlichen Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes: Bei Goldimporten mit dem Zolltarifcode 7108.12 (Schlüssel 912) aus Hochrisikoländern müssen die Importeure die Namen aller Lieferanten und Länder bis hin zur tatsächlichen Herkunft dieses Goldes offenlegen. Dies gilt insbesondere für die Raffinerie Valcambi bezüglich ihrer Goldimporte aus den VAE.

Die Frage der Transparenz hinsichtlich der Herkunft von Gold wurde im vergangenen Dezember erneut im Parlament aufgegriffen, und zwar mit dem Antrag von Fabian Molina, SP-Nationalrat, und dem Postulat von Jean Tschopp, SP-Nationalrat.

Kontaktpersonen:

Marc Ummel, Verantwortlicher der Rohstoffabteilung SWISSAID,

Tel: +41 (0)79 694 49 21, m.ummel@swissaid.ch

Thaïs In der Smitten, Medienverantwortliche SWISSAID,

Tel: +41 (0)77 408 27 65, media@swissaid.ch

Freundliche Grüsse

Thaïs In der Smitten
SWISSAID - Medien und Kampagnen
   
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 th.indersmitten@swissaid.ch
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