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Omni Bridgeway AG

Globales Prozessfinanzierungsunternehmen Omni Bridgeway bietet Anleihegläubigern von Folli Follie Finanzierung an

Genf (ots/PRNewswire)

An aktuelle und ehemalige Anleihegläubiger der von FF Group Finance Luxembourg II SA begebenen 150-Millionen-CHF-3,25-%-Anleihen 2017-2021 mit Garantie der Folli Follie ISIN CH0385518052.

Dieses Angebot der Prozessfinanzierung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird in seiner Gesamtheit unter Bezugnahme auf die Bedingungen des Forderungskaufvertrags, des Forderungsabtretungsvertrags und des Prozessfinanzierungsvertrags qualifiziert.

Dieses Schreiben fasst die wichtigsten Bedingungen zusammen, zu denen Omni Bridgeway bereit ist, den Inhabern der von FF Group Finance Luxembourg II SA begebenen und von Folli Follie Commercial Manufacturing and Technical S.A. (ISIN CH0385518052) garantierten 150-Millionen-CHF-3,25-%-Anleihen 2017 2021 (ISIN CH0385518052) (den "Anleihegläubigern" bzw. der "Folli-Follie-Anleihen") eine Prozessfinanzierungsvereinbarung anzubieten. Alcimos Limited ("Alcimos") arbeitet mit Omni Bridgeway bei den Bemühungen zusammen, eine Gruppe von Klägern in Bezug auf die vorgeschlagene Prozessfinanzierungsvereinbarung zusammenzustellen.

Omni Bridgeway ist ein etabliertes globales Prozessfinanzierungsunternehmen, das bereits eine Prozessfinanzierungsvereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern von Folli-Follie-Anleihen mit einem Nennwert von mehr als 23 Millionen CHF abgeschlossen hat, um vor den Schweizer Gerichten gegen UBS AG (die "Beklagte") auf Grundlage deren Rolle als Bookrunner bei der Begebung der Folli-Follie-Anleihen zu klagen. Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Schweiz) GmbH (QE) wurde von der Gruppe beauftragt, um die Ansprüche aus Prospekthaftung durchzusetzen.

Omni Bridgeway und Alcimos laden derzeitige und ehemalige Anleihegläubiger, die noch nicht an der bestehenden Sammelklage teilnehmen, ein, sich an der nachfolgenden Sammelklage bis zum 16. April 2021 zu beteiligen. An dieser Sammelklage können Anleihegläubiger teilnehmen, die die Folli-Follie-Anleihen vor dem 2. Mai 2018 erworben haben.

Omni Bridgeway verpflichtet sich, die mit der Klage verbundenen Prozesskosten ohne Regressrisiko zu den Bedingungen einer Prozessfinanzierungsvereinbarung zu tragen, und hat keinen Anspruch auf Zahlung (oder Rückerstattung der Finanzierungskosten), es sei denn, die Prozessstrategie führt zu einer Forderungsdurchsetzung. Zahlungen an Omni Bridgeway dürfen den Gesamterlös nicht übersteigen. Darüber hinaus trägt Omni Bridgeway die (Gerichts-)Gebühren und/oder Kosten, die der beklagten Partei im Prozessverfahren entstehen können, sollte der Prozess verloren werden und die Kläger nachteilige Kosten tragen müssen.

Interessierte derzeitige oder ehemalige Anleihegläubiger werden ihre Ansprüche an CH0385518052 - Bonds Claims Enforcement GmbH abtreten, eine Gesellschaft, die zum effizienten Management des Prozessverfahrens eingerichtet wurde. Daher wird erwartet, dass nach Teilnahme an der Sammelklage keine aktive Beteiligung an der Klage von den Anleihegläubigern erforderlich ist.

INFORMATIONEN ZU OMNI BRIDGEWAY

Omni Bridgeway ist der weltweit führende Prozessfinanzierer, mit umfassender Expertise in zivilrechtlichen und Common-Law-Rechts-und Regresssystemen sowie mit Standorten auf der ganzen Welt. Omni Bridgeway bietet die Finanzierung von Streitigkeiten von Beginn des Verfahrens über die Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung an. Das Unternehmen finanziert seit 1986 Streitigkeiten und Vollstreckungsverfahren auf der ganzen Welt.

Pressekontakt:

George Kintis | Geschäftsführer | Alcimos | +44 203 575 1250 | gkintis@alcimos.com
Jurriaan Braat | Geschäftsführer EMEA | Omni Bridgeway | +44 22 818 6303 | jbraat@omnibridgeway.com

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