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Nur 10.4 Prozent für eingeschränktes Replay-TV

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Zürich (ots)

2.5 Millionen Haushalte nutzen heute Replay-TV. Was würden Sie sagen,
wenn diese 2.5 Millionen Haushalte von diesem Angebot in Zukunft nur 
noch eingeschränkt Gebrauch machen könnten? Genau das will der 
vorgeschlagenen Art. 37a im Urheberrechtsgesetz bezwecken. Was die 
Schweizer Bevölkerung dazu zu sagen hat, zeigt eine Umfrage, die von 
Swissstream in Auftrag gegeben und von GfK Schweiz ausgeführt worden 
ist.
Der Nationalrat stimmt am 13. Dezember 2018 im Rahmen der Änderungen 
des Urheberrechtsgesetzes über den von der Rechtskommission 
vorgeschlagenen Art. 37a Zeitversetztes Fernsehen ab. In der 
Schweizer Bevölkerung stösst der vorgeschlagene Art. 37a URG nicht 
auf offene Ohren.
Die Schweiz will spulen

Ganz generell sind 85.6 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer 
dafür, dass man Werbung bei Replay-TV spulen darf. Nur 7.9 Prozent 
sind gegen diese Möglichkeit.
Nur 10.4 Prozent sind für eingeschränktes Replay-TV

Eine Einschränkung der Spulfunktion stösst bei der Schweizer 
Bevölkerung auf keine offenen Ohren. Nur 10.4 Prozent sind für eine 
solche Gesetzesbestimmung. Ganze 79.1 Prozent erteilen dem 
eingeschränkten Replay-TV hingegen eine klare Absage.
Spulfunktion ist beliebt

74.4 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ist die Spulfunktion 
beim Replay-TV wichtig. Nur 13.1 Prozent schreiben dieser weniger 
Relevanz zu. 
Genügt Ihnen die Meinung der Bevölkerung noch nicht? Weitere 
Argumente gegen Einschränkungen im Replay-TV finden Sie im PDF oder 
unter https://nein-zum-spulverbot.ch/.

Kontakt:

Alexander Schmid
Geschäftsführer Swissstream
alexander.schmid@swissstream.ch
+41 78 766 15 49