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Urheberrechtsprozess gegen die Porsche AG aufgrund der Modelle 356 und 911

München (ots)

Am Dienstag, 24. April 2018, beginnt vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Stuttgart ein neues Verfahren (AZ 17 O 1324/17) gegen die Porsche AG. In diesem Verfahren soll entschieden werden, ob die Porsche Modelle 356 und 911 urheberrechtlich geschützt sind und der Klägerin Ingrid Steineck ein Fairnessausgleich gemäß §32a UrhG zusteht.

Steineck ist die Tochter des im Jahr 1966 verstorbenen Erwin Komenda, der als langjähriger Leiter der Porsche-Karosseriekonstruktion (Chefdesigner) der geistige Vater des Porsche 356, des Porsche 911 und weiterer Meilensteine der Automobilgeschichte war. "Seine Brillanz und sein Designverständnis sprechen bis heute aus jeder Formensprache und Linienführung eines Porsche Sportwagens", so Dr. Iris Steineck, die Tochter der Klägerin, stellvertretend für ihre Mutter.

Bereits im November 1946 hatte Erwin Komenda die Idee eines Sportwagens zu Papier gebracht, dessen Typenentwicklung offiziell am 11. Juni 1947 begann: der Porsche 356. Damit erdachte Komenda die sogenannte "Porsche-DNA", also die bei allen Porsche Sportwägen verwendeten Designelemente. Bei einer geometrischen Analyse zeigt sich etwa, dass der Porsche 356 in allen drei Raumdimensionen und Ansichten die Regeln des Goldenen Schnittes berücksichtigt.

Er unterscheidet sich damit maßgeblich von anderen Sportwägen und wird so zum kinetischen Kunstwerk: Zu diesem Ergebnis kommt unter anderem Dr. Iris Stöckl, Sachverständige für Kunst und Design des 20. Jahrhunderts. Im Rahmen eines Gutachtens stellt sie fest: "Beim Porsche 356 handelt es sich um eine Designleistung, die das rein Handwerkliche deutlich übersteigt." Komendas Designleistung finde sich daher merklich in vielen späteren Porsche-Modellen wieder, insbesondere im Porsche 911, für den Komenda verantwortlich war.

Auch der Porsche 911 berücksichtigt in allen drei Raumdimensionen und Ansichten die Regeln des Goldenen Schnittes und stimmt in den Proportionen mit dem Porsche 356 überein. In der Designindustrie, insbesondere in der Automobilindustrie, gilt er als die Sportwagenikone schlechthin und findet immer wieder Einzug in die Designliteratur. Seit August 2017 ist das Modell außerdem als Designikone im New York Museum of Contemporary Art ausgestellt.

"The first Porsche is still with us. Still and clear the inspiration for everything we have done", merkte Ferry Porsche einmal an. Porsche versucht dennoch die verantwortliche Gestaltung des Designs des Ur-911ers - das noch heute das Design der aktuellen Modell-Baureihen prägt - Ferdinand Alexander ("Butzi") Porsche zuzuweisen.

Da dies nicht den Tatsachen entspricht, gehe es im Verfahren um mehr als berechtigte Ansprüche, erklärt Dr. Iris Steineck: "Es geht uns vor allem um das Vermächtnis meines Großvaters. Darum, dass Porsche einem Mann, der das Unternehmen über 35 Jahre lang maßgeblich geprägt hat, ein angemessenes Gedenken verweigert".

Weitere Informationen zu Erwin Komenda finden Sie unter www.komenda-porsche-designer.at. Im Pressebereich steht außerdem eine Presse- und Informationsmappe zum Download bereit, die diese Mitteilung, ein ausführliches Statement von Dr. Iris Steineck, eine Kurz-Biografie Erwin Komendas sowie eine Quellen- und Zitatsammlung enthält.

Kontakt:

Prof. Dr. Peter Lutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

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80333 München

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