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Liti-Link AG fordert für Anleger Vermittlungsprovisionen in der Schweiz zurück - Anleger in Deutschland sollten handeln

Kriessern (St. Gallen) (ots)

   - Banken und Finanzdienstleister in der Schweiz halten seit Jahren
     Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte in Milliardenhöhe 
     zurück
   - Mit neuem Online-Service "Retro-Back" von Liti-Link 
     unkompliziert Ansprüche prüfen und Verjährung stoppen
   - Liti-Link macht finanzielle Ansprüche in der Schweiz 
     unverzüglich geltend

Viele Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz haben in Vergangenheit unrechtmäßig Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte in Milliardenhöhe einbehalten. Diese Gebühren - in der Schweiz Retrozessionen genannt - stehen nach einem Grundsatzurteil des Schweizer Bundesgerichts (4 A 127/2012) den Kunden zu. Dies gilt für viele tausend Anleger aus Deutschland, auch für die mehr als 100.000 Anleger, die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet haben. Nur wenige Anleger haben allerdings ihre Forderungen bisher in der Schweiz geltend gemacht und nutzen nicht die Möglichkeit zur Rückforderung aus Unkenntnis oder Furcht vor hohen Anwaltskosten. In vielen Fällen droht daher die Verjährung von hohen finanziellen Ansprüchen.

Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Schweizer Dienstleister Liti-Link AG prüft ab sofort mit dem neuen Online-Service Retro-Back die finanziellen Ansprüche von Anlegern gegenüber Schweizer Banken und Vermögensverwaltern und setzt diese zielgerichtet und vertraulich durch. Anleger haben nun erstmals die Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne Risiko mit großer Erfolgsaussicht zurückzuerhalten, bevor diese verjähren. Experten schätzen - basierend auf Zahlen der Schweizer Bankiersvereinigung Swiss Banking von 2012 - dass so drei bis vier Milliarden Schweizer Franken unrechtmäßig einbehalten worden sind, die den Kunden gehören (Quelle: Finalix AG, Zug, 2014).

Einfache Rückforderung von berechtigten Ansprüchen

Anleger aus Deutschland, die in den vergangenen Jahren Geld in der Schweiz angelegt haben, können auf www.litilink.com mit dem Retro-Rechner zuerst die voraussichtliche Höhe ihrer Rückforderung selber ermitteln. Nach Beauftragung prüft Liti-Link ohne weitere Verpflichtungen für die Kunden die tatsächliche Höhe der Ansprüche in der Schweiz. Im nächsten Schritt stoppt Liti-Link die Verjährung. Hierfür werden die Ansprüche bei dem zuständigen Amt - durch die sogenannte Betreibung, die schweizerische Form des Mahnverfahrens - unverzüglich geltend gemacht. Liti-Link fordert parallel die Gebühren von der Bank bzw. dem Finanzdienstleister für die letzten 10 Jahre (zuzüglich 5% Zinsen p.a.) zurück.

Finanzielle Ansprüche drohen zu verjähren

Inzwischen droht vielen Anlegern die Verjährung ihrer Ansprüche, die - je nach verwaltetem Vermögen - leicht fünf- oder sechsstellige Summen erreichen können. Bei marktüblichen Retrozessionen von 0,5 bis 1,0 Prozent pro Jahr - je nach Institut auch mehr - errechnet sich bei einem Depotwert von beispielsweise 1,0 Mio. Euro eine mögliche Rückforderung von insgesamt 50.000 bis 100.000 Euro für zehn Jahre zuzüglich Zinsen oder entsprechend 10.000 bis 20.000 Euro bei einem Depotwert von 200.000 Euro.

Kein Kostenrisiko für Anleger

Das finanzielle Risiko einer eventuellen Klage trägt Liti-Link alleine. Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt maßgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Nach Abzug von Gebühren und externen Aufwendungen werden 30% als Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällig. Der Vorteil für Anleger: kein Kostenrisiko und hohe Anwaltskosten in der Schweiz fallen erst gar nicht an.

Rechtslage spricht klar für Anleger

Dem Grundsatzurteil zufolge müssen Vermögensverwalter in der Schweiz ihren Kunden alle Provisionen zurückzahlen, die von den Anbietern von Fonds, Zertifikaten und anderen Finanzprodukten einbehalten worden sind. Schon im Jahr 2006 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Kunden einen Anspruch auf die einem Vermögensverwalter gezahlten Retrozessionen und Finders Fees haben. Allerdings erhalten die Anleger die unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren oft nur auf dem Klageweg zurück und haben sich daher oftmals aus Furcht vor hohen Kosten bislang davor gescheut diese zurückzufordern. Dadurch verfallen beträchtliche Ansprüche der Anleger zugunsten der Banken. In Deutschland hat Liti-Link eine exklusive Partnerschaft mit Rotter Rechtsanwälte, eine der führenden europäischen Kanzleien für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus München, mit langjähriger Expertise im Bereich Anlegerschutz.

Über die Liti-Link AG

Die Liti-Link AG ist ein auf Forderungsmanagement spezialisierter Schweizer Dienstleister. Das Unternehmen verfügt über ein erfahrenes Team mit langjähriger Fachexpertise im Bereich Claim Management und ein breites Partnernetz von Anwaltskanzleien. Mit dem neuartigen Online-Service Retro-Back bietet Liti-Link Kunden aus Deutschland, die in den vergangenen Jahren Geld in der Schweiz angelegt haben, die Möglichkeit, online kostenlos zu prüfen, ob sie finanzielle Ansprüche gegenüber Banken und Finanzdienstleistern in der Schweiz geltend machen können, um diese mit der Unterstützung von Liti-Link ohne jedes Kostenrisiko zurückzubekommen. Liti-Link greift auf standardisierte und zertifizierte IT-Prozesse zurück, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen und gewährleistet eine zielgerichtete und vertrauliche Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen. In Deutschland besteht eine exklusive Partnerschaft mit Rotter Rechtsanwälte, eine der führenden europäischen Kanzleien für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus München, mit langjähriger Expertise im Bereich Anlegerschutz. Mehr Infos unter www.litilink.com

Kontakt:

Kontakt Liti-Link AG
Hubert Schwärzler
Schützenwiese 8
9451 Kriessern (Kanton St. Gallen), Schweiz
office@litilink.com

Pressekontakt Burson-Marsteller GmbH (Deutschland)
Christoph Schupp
Kleyerstraße 19
60323 Frankfurt
christoph.schupp@bm.com