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Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia: Causa HETA ist noch nicht vom Tisch

Abgerechnet wird, wenn VfGH und EuGH entschieden haben

Wien (ots)

Die österreichische Bundesregierung hat unter Führung von Finanzminister Schelling Österreichs Reputation als Rechtsstaat und als Kapitalmarktteilnehmer auf dem Bazar des innenpolitischen Populismus verscherbelt.

? Zuerst 45 %, dann 75 %, dann 82 %, jetzt 90 %. Das Vertrauen wurde
wie auf dem Bazar verscherbelt.
? Mit Annahme des Angebots des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF)
ist die Causa HETA für den Kapitalmarkt nicht beendet.
? Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung in Bezug auf eine
Beendigung der Causa HETA sind bedeutungslos, solange nicht EuGH und
VfGH final entschieden haben werden.
? Entgegen der Aussagen diverser Minister ist die Insolvenzgefahr
Kärntens daher nicht gebannt.
? FinStaG Anlassgesetzgebung ist klar verfassungswidrig und wird von
mehreren Gläubigern bekämpft.
? Die Vorgangsweise der Bundesregierung unter Führung von
Finanzminister Schelling ist international einmalig und unter dem
Niveau von Entwicklungsländern.
? Der Investitionsstandort Österreich wird durch diese
verfassungswidrige Teilenteignung nachhaltig geschädigt.
? Es liegt nun am Verfassungsgerichtshof, die Reputation Österreichs
wiederherzustellen.

Viele Gläubiger haben das "Angebot" nicht aus freiwilligen Beweggründen angenommen, sondern weil sie aufgrund der international einmaligen Diskriminierung bei Nichtannahme des Angebotes (basierend auf missbräuchlicher Anlassgesetzgebung) in Kombination mit nachträglich eingeführten Collective Action Clauses (FinStaG §2a (4)) dazu genötigt wurden. Mindestens so schlimm wiegt, dass sich die Anlassgesetzgebung nur auf die HETA-Haftungsgläubiger und nicht auf alle Gläubiger Kärntens bezieht.

Durch die Causa HETA wurde nicht-österreichischen Kapitalmarktteilnehmern bewusst gemacht, dass Investitionen in Österreich dem Risiko einer sehr politisch getriebenen Gerichtsbarkeit unterliegen. Der österreichische VfGH hatte die Möglichkeit, über die Gültigkeit des FinStaG bereits in der Sommersession 2016 zu entscheiden. Offenbar wollte man aber der Politik nicht schaden und der Angebotslegung durch den KAF nicht vorgreifen. Damit hat aber der VfGH den ausländischen Geldgebern gezeigt, was von Rechtssicherheit in Österreich zu halten ist.

Es liegt nun also am Verfassungsgerichtshof die Reputation Österreichs wiederherzustellen. Sollte der Verfassungsgerichtshof ähnlich wie beim HaaSanG entscheiden, so müsste das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) unter Umständen rückabgewickelt werden. Auf dieses Risiko wird bereits im Angebotsprospekt des KAF (S. 60) ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall könnte Kärnten noch immer in die Insolvenz schlittern.

Sollte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Anlassgesetzgebung in der Causa HETA nicht rückwirkend für alle Gläubiger aufheben, so wird dies nachhaltigen und irreversiblen Schaden für den Investitionsstandort Österreich bedeuten.

Die Ukraine als bürgerkriegsgeschütteltes Land hat deutlich mehr Quote bezahlt als Kärnten, bezogen auf den Haftungsbeitrag. Auch die Abwicklung der Restrukturierung war viel professioneller.

Russland hat trotz Wirtschaftskollaps in den 1990er Jahren alle seine Schulden zurückbezahlt. Österreich bzw. Kärnten tun dies nicht.

Finanzminister Schelling und die österreichische Bundesregierung verlangen von Griechenland Verhaltensstandards, an welche sie sich im eigenen Land nicht halten. Wie will sich die österreichische Bundesregierung gegen einen massiven Schuldenschnitt in Griechenland wehren, wenn sie sich zu Hause schlimmer als die Griechen verhält? Die österreichische Bundesregierung liefert Griechenland eine Blaupause dafür, wie man seinen Geldgebern die Rückzahlung von Schulden und Würdigung von Haftungen verwehren kann. Der österreichische Steuerzahler wird sich dafür noch bei der österreichischen Bundesregierung bedanken, wenn Griechenland sich daran ein Beispiel nehmen sollte.

Finanzminister Schelling stellt fest, dass der Bund nicht für Kärnten haftet. Weshalb mischt sich der Bund dann aber ein und erlässt missbräuchlich Anlassgesetze, um den Gläubigern den Zugriff auf die HETA und auf Kärnten zu verwehren?

In Zukunft müssen Investoren in Österreich jederzeit damit rechnen, auch bei Investitionen in große Privatunternehmen oder Infrastrukturprojekte benachteiligt zu werden. Denn wenn es in Österreich in Zukunft innenpolitisch opportun sein sollte, muss man jederzeit mit Anlassgesetzgebung zu Ungunsten der Geldgeber rechnen - auch im Falle von großen Privatunternehmen.

Im persönlichen Gespräch mit vielen nicht-österreichischen Kapitalmarktteilnehmern wie Versicherungen und Pensionskassen wird klar, dass Österreich als Investitionsstandort in Zukunft gemieden werden wird.

Nicht ohne Grund haben die Gläubiger darauf bestanden, dass die neue Nullkuponanleihe unter englisches Recht und die darauf gegebene Garantie unter deutsches Recht gestellt werden. Investoren in Österreich müssen ab nun darauf achten, Verträge und Garantien einer verlässlichen außerösterreichischen Gerichtsbarkeit zu unterstellen, so wie man das auch bei Investitionen in Entwicklungsländern kennt.

Dadurch, dass man eine durch die öffentliche Hand garantierte Schuld nicht auf Heller und Pfennig inklusive Verzugszinsen bedient hat, erleidet der Investitionsstandort Österreich massiven Schaden. Dieser Schaden ist heute noch nicht offensichtlich. Wenn allerdings die Niedrigzinspolitik der EZB zu Ende geht - was unweigerlich passieren wird - wird das wahre Ausmaß für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich klarwerden.

Das Verhältnis von Kreditgeber und Kreditnehmer hängt von Vertrauen und Verlässlichkeit ab. Wie man am Beispiel der Deutschen Bank sieht, kann mangelndes Vertrauen gravierende Folgen haben. Auch Österreich hat ein bekanntermaßen schwach kapitalisiertes Bankensystem. Davon sind auch einige große Institute betroffen. Sollte es hier zu einer Schieflage kommen, könnte sich der Vertrauensverlust aufgrund der Causa HETA verheerend für die Republik Österreich auswirken.

Rückfragehinweis:
   Urs Fähndrich,
   Sprecher der "Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia"
   Tel.: 0041 78 6262967

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/18560/aom

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