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Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen Anfang Juli

München (ots)

Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.

Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach. Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen in Schwerin am

05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6 
06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP 
07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N 
08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE

kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen nicht in Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.

Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die Anleihe- und Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand informieren. Im Anschluss an den Bericht der Insolvenzverwalterin, können die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse vergütet.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen wird die sie bevollmächtigenden Anleger zeitnah über den Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der Insolvenzverwalterin informieren.

Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München ist Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des gemeinsamen Vertreters.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei Mattil & Kollegen erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

Kontakt:

Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Sascha Borowski
Thierschplatz 3
D-80538 München
Tel.: 089/24 29 38- 66
FAX: 089/24 29 38-65
Mail: borowski@mattil.de