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Puritan Medical Products Co., LLC

Puritan weiter bestätigt, da Copan in deutschem Patentverfahren erneut verliert

Maine (ots/PRNewswire)

Puritan freut sich bekanntgeben zu können, dass Puritan und seine Kunden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Sieg errungen haben im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahren, das im Auftrag von Puritan gegen Copans Gebrauchsmuster DE 20 2004 021 932 U1 (DE'932) angestrengt wurde. Im Einzelnen hat das DPMA im Aktenzeichen-Nr. DE 20 2004 021 932.8 das Gebrauchsmuster DE'932 für seine gesamte Laufzeit für ungültig erklärt und hat damit das Patent effektiv gelöscht, so als ob es nie existiert hätte. Das bedeutet, dass Copan keinerlei Ansprüche aus einem vermeintlichen Verstoß gegen DE'932 herleiten darf.

Foto - http://photos.prnewswire.com/prnh/20151020/278664 [http://photos.prnewswire.com/prnh/20151020/278664]

Copan muss ebenfalls die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens tragen. Copan kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Dies ist ein weiterer entscheidender Rückschlag für Copan. Im letzten Jahr entschied das Landgericht Düsseldorf, dass Puritans Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® [http://blog.puritanmedproducts.com/puritan-flocked-swabs-hydraflock-vs-purflock] nicht gegen ein anderes Copan Gebrauchsmuster DE 20 2004 021 930 U1 verstoßen. Die Ansprüche an DE'930 sind beschränkt auf Fasern, die eine lineare Massendichte in einem spezifischen Bereich aufweisen. Das Düsseldorfer Gericht hielt es für zweifelsfrei, dass die Fasern in Puritans Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® diese Beschränkung nicht erfüllen. Der Fall ist derzeit im Berufungsverfahren am Berufungsgericht in Düsseldorf (Aktenzeichen I-2 U 46/14).

In jedem Fall sind alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan bezüglich beflockter Tupfer Ende März 2014 abgelaufen. Daher kann Copan nicht nach einer Untersagung jeglicher Verkäufe streben, die auf diesen Gebrauchsmustern basieren, oder nach Schadensersatz für jegliche Verkäufe nach diesem Zeitpunkt. Die Auswirkungen der oben genannten Entscheidungen beinhalten ebenfalls, dass Copan sogar für die vor März 2014 erfolgten Verkäufe auf Basis der Gebrauchsmuster DE'930 oder DE'932 keinen Schadensersatz beanspruchen kann, sobald die Entscheidungen rechtskräftig werden.

Diese jüngsten Entscheidungen bekräftigen weiterhin, dass Puritan und die Kunden von Puritan völlige Freiheit besitzen, Puritans HydraFlock® und PurFlock Ultra® beflockte Tupfer in Europa [http://blog.puritanmedproducts.com/puritan-flocked-swabs-not-in-violation-of-copan-european-patent] zu vertreiben, ohne Bedenken bezüglich Copans europäischer Patente oder ausgelaufener Gebrauchsmuster haben zu müssen.

Über Puritan Puritan Medical Products Co., LLC, ist ein amerikanisches Unternehmen, das weltweit Vertrauen als Hersteller von Einwegprodukten für die Bereiche Gesundheitswesen, Diagnose, Gerichtsmedizin, Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und Arzneimittelherstellung genießt. Alle beflockten Tupfer-Produkte werden am Produktionsstandort des Unternehmens in Guilford, Maine (USA), produziert.

Weitere Informationen erhalten Sie von: Timothy Templet Executive VP Globaler Vertrieb tltemplet@puritanmedproducts.com[mailto:tltemplet@puritanmedproducts.com] +1.207.876.3311

Web site: http://puritanmedproducts.com/