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Puritan Medical Products Company LLC informiert Kunden über endgültige Entscheidung des Europäisches Patentamt zu Copans Europäischem Patent EP 1 608 268 B1

- Endgültige Entscheidung zu Copans Europäischem Patent EP 1 608 268 B1 durch Europäisches Patentamt - EPA bestätigt engeren Geltungsbereich des EP'268!

Guilford, Maine (ots/PRNewswire)

Das EPA hat am 3. Juni 2015 in der Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäisches Patentamts (EPA) seine endgültige Entscheidung zu Copans Europäischem Patent EP 1 608 268 B1 ("EP'268") verkündet. Die Beschwerdekammer des EPA hat bestätigt, dass Copans EP'268 einen wesentlich engeren Geltungsbereich hat als ursprünglich zugesprochen([1]).

Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20150615/223171LOGO [http://photos.prnewswire.com/prnh/20150615/223171LOGO]

Diese Entscheidung ist die endgültige und verbindliche Entscheidung des EPA hinsichtlich der Gültigkeit und des engeren Geltungsbereichs des EP'268.

Infolge der Entscheidung muss Copan sich jetzt verbindlich an den Geltungsbereich des EP'268 halten, der wesentlich enger ist als ursprünglich beansprucht und nicht mehr erweitert werden kann.

Insbesondere beinhaltet Patentanspruch 1 des EP'268 unter anderem die folgenden Eigenschaften (Unterstreichung hinzugefügt):

--  besagte Faser bedeckt besagte Spitze in Form einer Schicht mit
    einheitlicher Dicke.
--  aufgebracht durch Beflockung in einer geordneten Anordnung der Faser
    senkrecht zur Oberfläche der Stabspitze.

Die beflockten Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® [http://www.puritanmedproducts.com/products/all-products?cat=1086&1079] von Puritan sind auf eine andere Weise beflockt und verfügen nicht über die von Copan beanspruchte Faserstruktur. "Wir freuen uns zu bestätigen, dass unsere beflockten Probeentnahmevorrichtungen keine Verletzung der letzten und endgültigen Patentankündigung von Copan darstellen", sagte Timothy Templet, EVP für weltweiten Vertrieb bei Puritan. "Die aktuelle Entscheidung stärkt die Position von Puritan als Halter der fortschrittlichsten beflockten Tupfertechnologie in Europa und den USA."

Wie bereits von uns in einer Pressemitteilung 2014 verkündet, wurde dies durch Stellungnahmen des Bezirksgerichts Düsseldorf bei einer Anhörung am 24. Juni 2014 (Fallnr. 4b O 176/12) eindeutig klargestellt. Das Düsseldorfer Gericht wird oftmals als das wichtigste Gericht Europas für die Durchsetzung von Patentrechten angesehen.

In diesem Fall hatte Copan das deutsche Gebrauchsmuster([2]) DE 20 2004 021 787 U1 ("DE'787") vor dem Düsseldorfer Gericht beansprucht.

Da sowohl EP'268 als auch DE'787 diese engen Eigenschaften aufweisen (beide Rechte beziehen sich auf die gleiche Erfindung) und Copan jetzt an die endgültige Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA gebunden ist, kann daraus gefolgert werden, dass die beflockten Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® von Puritan ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs des Europäischen Patents von Copan fallen.

Alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan bezüglich beflockter Tupfer [http://blog.puritanmedproducts.com/puritan-liquid-amies-compatible-wasp-microbiology-lab-automation]([3]) liefen Ende März 2014 aus und sind ab diesem Datum für den Vertrieb in Deutschland irrelevant. Daher können die deutschen Kunden von Puritan ungehindert tätig sein.

Informationen zu Puritan Puritan Medical Products Co, LLC, ist der größte Hersteller von medizinischen und diagnostischen Einmalprodukten in Nordamerika. Alle Produkte werden am Produktionsstandort des Unternehmens in Guilford, ME (USA), produziert. Dort erfolgt u. a. auch die Produktion maßgeschneiderter Medien und Eigenherstellung von Arzneimitteln, um individuelle Kundenanforderungen zu erfüllen.

Weitere Informationen erhalten Sie von: Timothy Templet, Executive VP für weltweiten Vertrieb tltemplet@puritanmedproducts.com[mailto:tltemplet@puritanmedproducts.com] +1.207.876.3311

([1]) EP'268 wurde in einem Widerspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt angefochten. Die Widerspruchskammer hat den Geltungsbereich des EP'268 wesentlich enger definiert als ursprünglich zugesprochen. Durch die Entscheidung der Beschwerdekammer wird ein Schlussstrich unter das gesamte Verfahren vor dem EPA gesetzt.

([2]) Deutsche Gebrauchsmuster können Rechte gewähren, die Patentrechten ähneln, es können aber rechtliche Vorgänge eingeleitet werden, noch bevor ein Beamter des Patentamtes das Wesen des Gebrauchsmusters auf seine Gültigkeit untersucht. Dies ist hier geschehen.

([3]) DE 202004021787 U1; DE 202004021907; DE 202004021908 U1; U1DE 202004021930 U1; DE 202004021932 U1

Web site: http://puritanmedproducts.com/