Tous Actualités
Suivre
Abonner swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz

swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz

Aufwertung der Temporärarbeit als Bedürfnis der Gesellschaft

Dübendorf (ots)

Flexibles Arbeiten ist ein wachsendes Bedürfnis in Gesellschaft und Wirtschaft in den Industrieländern. Dies spiegelt sich in der wachsenden Zahl der Temporärarbeit. In der Schweiz tragen die Personaldienstleister dieser Entwicklung Rechnung, indem sie Lohndruck durch Mindestlöhne verhindern und den Bedürfnissen der Temporärarbeitenden bei der sozialen Absicherung differenziert Rechnung tragen. Gesetzliche Quoten würden ausgerechnet jenen den Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, die bereits benachteiligt sind: Arbeitssuchende mit dem Ziel einer Festanstellung.

   Heute sind 2,4 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz 
Temporärarbeitende. Davon sind über die Hälfte gefragte Fachkräfte 
und Akademiker, die entsprechend entlöhnt sind. In Branchen mit einem
ave GAV, wie beispielsweise im Bau- oder Gastrogewerbe, haben 
Temporärarbeitende die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie die 
Festangestellten. Dazu einige Fakten: 
   -> Allein im letzten Jahr fanden rund 240'000 arbeitslose Menschen
      dank Temporärarbeit zurück auf den Arbeitsmarkt. 
   -> Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese 
      innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes 
      gefunden. 
   -> Die seit 2012 bestehende Sozialpartnerschaft mit dem GAV 
      Personalverleih, der soeben bis Ende 2020 verlängert wurde, ist
      ein Erfolgsmodell und muss partnerschaftlich weitergeführt 
      werden. 
   -> Die Minimallöhne wurden seit 2012 laufend erhöht: 15,8 Prozent 
      für die ungelernten und 7,8 Prozent für die gelernten Arbeits- 
      und Fachkräfte - deutlich über der allgemeinen 
      Nominallohnentwicklung in der Schweiz. Für die kommenden Jahre 
     sind weitere Lohnsteigerungen vorgesehen. 
   -> Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV 
      Personalverleih, können sich Temporärarbeitende weiterbilden. 
      Im vergangenen Jahr wurden 9,5 Millionen Franken bei rund 7800 
      bewilligten Gesuchen gutgeheissen. Insgesamt wurden seit 
      Bestehen des Fonds über 50 Millionen Franken in die 
      Weiterbildung von Temporärarbeitenden investiert.

Eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Temporärarbeit blendet nicht nur die Realitäten in Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern verstösst auch gegen die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen sowie ihrer Kunden.

swissstaffing ruft die Gewerkschaften dazu auf, zusammen mit den Arbeitgebern die Sozialpartnerschaft und damit die Stellung der Temporärarbeitenden zu stärken statt mit staatlichen Eingriffen die Temporärarbeit als Brücke in den Arbeitsmarkt zu schwächen.

In einem White Paper legt swissstaffing die Integrationsfunktion der Temporärarbeit dar. Die Daten wurden repräsentativ und unabhängig vom gfs-zürich erhoben bei über 4'000 Temporärarbeitenden. Rechtliche Fakten geben Hinweise auf Mindestlöhne, soziale Absicherung und Weiterbildung von Temporärarbeitenden. Siehe auch White Paper «Temporärarbeit zwischen Arbeitsmarktintegration und Fachkräftemangel» steht zum Download zur Verfügung -> Link http://ots.ch/A6ZDPM

Kontakt:

Leif Agnéus, Präsident swissstaffing
M +41 79 250 49 22
leif.agneus@manpower.ch

Myra Fischer-Rosinger; Direktorin swissstaffing
M +41 79 239 79 86
myra.fischer-rosinger@swissstafffing.ch


Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
Tel: 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch

www.swissstaffing.ch
www.die-temporaerarbeit.ch

Plus de actualités: swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz
Plus de actualités: swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz
  • 25.04.2019 – 09:00

    Feststelle für jeden zweiten Temporärarbeitenden

    Dübendorf (ots) - Über die Temporärarbeit wird kontrovers diskutiert und alle haben vermeintlich eine Meinung. Zwei repräsentative Erhebungen des gfs-zürich im Auftrag von swissstaffing bringen neue Fakten in die Debatte: Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes ...

    2 Documents
  • 07.02.2019 – 08:30

    Erfolgreicher Rekurs gegen gesetzliche Einschränkung der Temporärarbeit im Kanton Genf

    Dübendorf (ots) - Mit Urteil vom 12. Dezember 2018 hat das Genfer Verfassungsgericht den Rekurs von swissstaffing, dem nationalen Branchenverband der Personaldienstleister, gutgeheissen und die Bestimmungen des kantonalen Reglements, welche eine Einschränkung der Temporärbranche vorsahen, gänzlich annulliert. Im Sommer 2017 wollte der Kanton Genf im Reglement über ...