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Neue Bauern Koordination Schweiz

Schweizerkreuze auf Lebensmittelverpackungen sind nach Wappenschutzgesetz grundsätzlich nicht erlaubt

Weinfelden (ots)

Schweizer Landwirtschaft braucht Swissness-Patentschutz 

In einer Recherche der Neuen Bauernkoordination Schweiz wurde in den letzten 2 Jahren in Erfahrung gebracht, dass die Verwendung des Schweizer Kreuzes in vielen Schweizer Firmenlogos nicht zulässig ist. Deshalb reichten Mitglieder der Neuen Bauernkoordination Schweiz am 14.6.2013 gegen Unbekannt und Emmi Schweiz AG eine Strafanzeige wegen Verstosses des Wappenschutzgesetzes bei der Staatsanwaltschaft Luzern ein (siehe Link am Ende der Medienmitteilung).

Betroffen vom Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz sind viele Firmen: Neben Lebensmittelherstellern wie Midor, Emmi, Zwicky, Nestlé, Valser, usf., sind auch Firmen mit Schweizerkreuz-Logo der Exportindustrie sowie anderen Branchen davon betroffen.

Nestlé verzichtet "freiwillig" auf Swissness 

Die Handelszeitung vom 30.1.2015 vermerkte in einem Bericht, dass Nestlé "freiwillig" auf das Schweizerkreuz bei einem Teil ihrer Produkte verzichten würde. Die Swissness-Gesetzgebung tritt voraussichtlich am 1.1.2016 in Kraft und erlaubt erst dann das Verwenden von Schweizerkreuzen auf Produktverpackungen.

Wappenschutz-Gesetzgebung ist derzeit geltendes Recht 

Alle Schweizer Firmen, deren Logos ohne Schweizerkreuz im Schweizermarkenregister www.swissreg.ch eingetragen sind, verstossen gegen das geltende Recht. Sie werden von den zuständigen Staatsanwaltschaften schon jetzt mit bis zu 5'000 Franken Busse gebüsst, da sie gegen geltendes Recht verstossen.

Download ganze Medienmitteilung unter 
http://nbks.jimdo.com/medienmitteilungen/2015/mm-swissness/

Weitere Auskünfte:

Andreas Volkart, T 079 278 76 98
Jörg Rechsteiner T 076 539 03 66