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Urteil des Obersten Gerichts in Musterfall ist Präzedenzurteil auf dem Markt für kommerzielle hypothekarisch gesicherte Wertpapiere

London (ots/PRNewswire)

Das Oberste Gericht London fällte heute ein Urteil gegen Colliers International (UK) plc wegen seiner fahrlässigen Bewertung gewerblicher Immobilien in einem Musterfall, der weitreichende Folgen für den Markt kommerzieller hypothekarisch gesicherte Wertpapiere (CMBS) haben wird.

Rosling King LLP waren die Rechtsberater in dem Fall, der von Titan Europe 2006-3 plc gegen Colliers wegen dessen Bewertung einer gewerblichen Immobilie in Deutschland angestrengt worden war. Das Gebäude verlor nahezu 90 % seines angegebenen Wertes, als der Mieter, das deutsche Versandhaus Quelle, insolvent wurde und die Immobilie räumte.

Colliers hatte die Immobilie im Dezember 2005 mit 135 Millionen Euro bewertet. Angesichts dieser Bewertung gewährte Credit Suisse ein Darlehen von 110 Millionen Euro, dessen Grossteil anschliessend im Rahmen einer Verbriefung durch Wertpapiere substituiert und an Titan, den Aussteller, übertragen wurde. Der Fall wurde von Hatfield Philips International weitergeführt, dem Special Servicer des Darlehens.

In seinem Urteil schloss Richter Blair, dass der echte Wert der Immobilie im Dezember 2005 103 Millionen Euro betragen habe. Colliers hatte daher die Immobilie in fahrlässiger Weise um 32 Millionen Euro überbewertet; dies ist die Summe, die Colliers zusammen mit Zinsen und Kosten an Titan zahlen muss. Die Anwälte von Rosling King waren Christopher Symons QC und Peter De Verneuil Smith, beide von 3 Verulam Buildings.

Der Rosling King-Partner James Walton, der Hatfield Philips im Laufe des Prozesses beriet, sagte: "Dies war ein äusserst komplexer Fall, dessen Lösung fünf Jahre gedauert hat, und dieses Präzedenzurteil hat weitreichende Folgen für andere Emittenten und Special Servicer im CMBS-Markt; die Entscheidung wird vermutlich die Geltendmachung anderer Ansprüche nach sich ziehen."

"Der Fall drehte sich um zwei entscheidende Fragen - erstens, hat Colliers die Immobilie aus Fahrlässigkeit überbewertet, und zweitens, hat Titan einen Verlust erlitten, der das Unternehmen berechtigt, eine Forderung gegen Colliers zu erheben? Richter Blair hat in beiden Fragen zugunsten von Titan entschieden."

"Dies ist das erste Mal, dass ein britisches Gericht es mit einer Klage gegen einen fahrlässig agierenden Immobilienbewerter zu tun hatte, bei dem das vom ursprünglichen Kreditgeber gewährte Darlehen verbrieft wurde. Aufgrund dieses Urteils ist es sehr wahrscheinlich, dass man mit grossem Enthusiasmus versuchen wird, während des Einbruchs der Gewerbeimmobilienmärkte in Europa während der Wirtschaftskrise erlittene Verluste wieder gutzumachen. Es herrscht die Ansicht, dass diese Ansprüche bereits verjährt sind, doch dies ist falsch."

"Unsere Strategie war es, das Gericht so gründlich wie möglich zu den Immobilienbewertungsmethoden und den vielen ihnen innewohnenden Variablen zu informieren. Auf diese Weise verfügte der Richter über alle notwendigen Informationen und einen 'Bewertungs-Toolkit', so dass er zu seinem eigenen angemessenen Urteil bezüglich der Bewertung gelangen konnte. Diese Strategie hat sich mehrfach bezahlt gemacht."

Blair Lewis, Chief Executive Officer von Hatfield Philips, sagte: "Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, nicht nur wegen der positiven Auswirkungen, die es für die Wechselinhaber von Titan 2006-3 haben wird, sondern auch wegen des Präzedenzfalls, den es für andere Ansprüche dieser Art bedeutet. Hatfield Philips ist stolz, erneut sein Engagement für die Verfolgung aller möglichen verfügbaren Wege zur Wiedererlangung von Geldern bewiesen zu haben, die unseren Klienten zustehen. Wir hätten nicht zufriedener mit Rosling King und 3 Verulam Buildings bei der Erzielung dieses erfolgreichen Ergebnisses sein können."

Hinweise an die Herausgeber

Informationen zu Rosling King LLP

Rosling King ist eine in Grossbritannien ansässige Kanzlei, die sich auf die Bedürfnisse von Banken, Geldhäusern, Unternehmen und dem Immobilienmarkt spezialisiert. http://roslingking.com

Kontakt:

Weitere Informationen: Ramsay Smith Media House
+44(0)207-710-0020/ +44(0)7788-414856/E-Mail: ramsay@mediahouse.co.uk