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DGAP-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der Logan Capital AG, St.Gallen gemäss Art. 61 Abs. 3 und 5 UEV

Logan Capital AG  / Schlagwort(e): Stellungnahme

05.07.2013 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR
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Nichtbestehen einer Angebotspflicht

1. Ausgangslage 


Die Logan Capital AG, St.Gallen, verfügt über ein Aktienkapital von CHF
10'320'187.50, eingeteilt in 103'201'875 Inhaberaktien zu einem Nenn­ wert
von je CHF 0.10 (nachfolgend «Logan» oder «Gesellschaft»). Die Aktien der
Logan werden seit dem 29. Juni 2009 an der BX Berne eXchange (Berner
Börsenverein), Bern im Segment Invest gehandelt.

2. Mountain Gruppe 


Die Mountain Partners AG, St.Gallen, und deren hundertprozentige
Tochter­gesellschaft Mountain Capital Management AG, Wädenswil, halten zum
Datum dieser Stellungnahme gemeinsam 50'205'693 Aktien der Logan bzw. 48.64
Prozent des Aktienkapitals und der Stimmen (vgl. Publikation SHAB vom 30.
Juni 2011, Nr. 125, Jahrgang 129; Emittenteninfo der BX Berne eXchange über
die Logan, Internet­Ausdruck vom 21. Mai 2013, abrufbar unter < https://
www.berne­x.com/instrument/CH0033050961/MSA>). Die genannten Personen
bilden seit der Kotierung zum 29. Juni 2009 eine Gruppe (nachfolgend
«Mountain Gruppe»). Die Minderheitsaktionäre halten gemeinsam insgesamt
51.36 Prozent an den Stimmen und am Kapital der Logan, d.h. 52'996'182
Logan Aktien.

3. Geplante Umstrukturierung und Opting Out 


Der Verwaltungsrat hat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 4.
Februar 2013 seine Absicht zur Umstrukturierung des Portfolios
unterbreitet. Diese Massnahme begünstigt nach der Einschätzung des
Verwaltungsrates eine effizientere Portfoliobewirtschaftung und somit die
Mittelbeschaffung durch Drittplatzierungen (Exits). Zudem hat der
Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 4. Februar
2013 die Aufnahme einer Opting Out Klausel in die Statuten beantragt. Diese
Opting­out Klausel wurde einstimmig gutgeheissen.

4. Gesuch der Mountain Gruppe 


Die Mountain Partner AG und die Mountain Capital Management AG haben mit
Gesuch vom 24. Mai 2013 bei der Übernahmekommission die Feststellung des
Nichtbestehens einer Angebotspflicht beantragt.

5. Verfügung der Übernahmekommission 


Mit Verfügung vom 24. Juni 2013 (publiziert auf www.takeover.ch) hat die
Übernahmekommission beschlossen:

a. Es wird festgestellt, dass weder Mountain Partners AG noch Mountain
Capital Management AG je einzeln oder als Gruppe einer Angebotspflicht
unterstehen.

b. Der Verwaltungsrat von Logan Capital AG veröffentlicht eine
Stellungnahme im Sinne von Art. 61 Abs. 3 UEV spätestens zehn Börsentage
nach der Eröffnung dieser Verfügung an die Parteien. Sie übermittelt der
Übernahmekommission vor der Publikation ein unterzeichnetes Original der
Stellungnahme des Verwaltungsrates und informiert sie über den Zeitpunkt
der Veröffentlichung und die Modalitäten.

c. Die vorliegende Verfügung wird auf der Website der Übernahmekommission
am Tag der Publikation der Stellungnahme des Verwaltungsrates von Logan
Capital AG publiziert, spätestens aber zehn Börsentage nach der Eröffnung
dieser Verfügung an die Parteien.

d. Die Gebühr zu Lasten von Mountain Partners AG und Mountain Capital
Management AG beträgt CHF 25'000, unter solidarischer Haftung.

6. Einspracherecht 


Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens 3 Prozent der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft, ob ausübbar oder nicht, nachweist
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV), kann gegen die vorliegende
Verfügung Einsprache erheben. 
Die Einsprache muss der Übernahmekommission
schriftlich (Selnaustrasse 30, Postfach, 8021 Zürich,  counsel@takeover.ch,
Telefax +41 58 854 22 91) innerhalb von fünf Börsentagen nach der
Veröffentlichung des Dispositivs der vor­ liegenden Verfügung in den
Zeitungen einzureichen. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der
Veröffentlichung zu laufen. 
Die Einsprache muss einen Antrag und eine
summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56
UEV enthalten.

7. Vollständige Stellungnahme 


Die vollständige Stellungnahme des Verwaltungsrates der Logan kann
kostenlos schriftlich am Sitz der Gesellschaft (Logan Capital AG,
Poststrasse 17, 9001 St. Gallen) angefordert werden und ist auf der
Webseite der Logan unter < http://www.super­angel.ch>, Rubrik «Investor
Relations» abrufbar.

St. Gallen, Juli 2013

Der Verwaltungsrat der Logan Capital AG


05.07.2013 Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Sprache:                Deutsch
Unternehmen:            Logan Capital AG
                        Poststrasse 17
                        9000 St. Gallen
                        Schweiz
Telefon:                +41 44 783 80 49
Fax:                    +41 44 783 80 40
E-Mail:                  ak@mountain-partners.ch
Internet:            www.logan-capital.ch
ISIN:                   CH0033050961
Valorennummer:          A0MYNQ
Börsen:                 Freiverkehr in Stuttgart; Frankfurt in Open Market
                        ; BX

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