Notwendige Strassendimensionen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
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Medienmitteilung Landtechnik Schweiz
Notwendige Strassendimensionen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
In der Landwirtschaft eingesetzte und für den Strassenverkehr zugelassene Maschinen (Ausnahmefahrzeuge) dürfen bis zu 3,50 m breit sein, was bei vielen Strassenbauten nicht berücksichtigt wird. Der Verband Landtechnik Schweiz hat dazu ein neues Merkblatt herausgegeben.
Bei der Projektierung von Strassen muss die Befahrbarkeit durch alle im Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeuge sichergestellt werden. In den allermeisten Fällen wird die Befahrbarkeit einer Verkehrssituation mit den Massen von Lastwagen mit Anhängern beziehungsweise dem Lastenzug geprüft. Die erlaubten Abmessungen von speziellen landwirtschaftlichen Fahrzeugen überschreiten jedoch diese Masse. Wird die Landwirtschaft frühzeitig in die Planung von Strassenprojekten miteinbezogen, können Missverständnisse zwischen Planenden, Bauherren und der Landwirtschaft verhindert werden.
Der Verband Landtechnik Schweiz hat nun ein Merkblatt herausgegeben. Die in diesem Merkblatt abgebildeten Schleppkurven von verschiedenen Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zeigen auf, welche Platzbedürfnisse für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntemaschinen wie Raupenmähdrescher, Traktor mit Starrdeichsel- und Drehschemel-Anhänger, Traktor mit zwei Drehschemel-Anhängern, Traktor mit Kartoffelvollernter und Traktor mit Anbaugeräten an der Front und im Heck notwendig sind.
Weiter wird in diesem Merkblatt auch auf die Gestaltung von Bordsteinen und Strassenrändern hingewiesen. Traktoren und Erntemaschinen sind mit kostspieligen Reifen ausgestattet. Scharfkantige Abschlüsse können bei diesen Reifen schnell zu Schäden führen. Und letztlich wird auf die korrekte Baustellen-Signalisation hingewiesen (Angabe der möglichen Durchfahrtsbreite), so dass bei einer Unpassierbarkeit frühzeitig eine grossräumige Umfahrung ermöglicht werden kann.
Das Merkblatt im pdf-Format kann beim Verband Landtechnik Schweiz in Riniken (AG) angefordert werden: zs@agrartechnik.ch, Stichwort: MB Strassendimensionen.
Bild_1:
Der Platzbedarf von landwirtschaftlichen Fahrzeugen muss bei der Projektierung von Strassen berücksichtigt werden.
Bild_2:
Beispiel einer Schleppkurve eines Mähdreschers mit angehängtem Schneidwerkswagen.
Landtechnik Schweiz Technique Agricole Suisse Ausserdorfstrasse 31 | 5223 Riniken | www.agrartechnik.ch