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Revision der Jagdverordnung ist ungenügend

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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands und des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbands vom 7. September 2023

Revision der Jagdverordnung ist ungenügend

Die geplante Anpassung der Jagdverordnung geht nicht weit genug und weist erhebliche Mängel auf, die noch behoben werden müssen. Der Schweizer Bauernverband und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband fordern den Bund in ihrer Stellungnahme auf, die Interventionsschwellen zu senken und die Voraussetzungen für die Regulierung des Wolfs anzupassen.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) begrüssen den Willen des Bundes, die Jagdverordnung per 1. Dezember dieses Jahres anzupassen. In erster Linie geht es angesichts der exponentiellen Entwicklung der Wolfspopulationen darum, die Rahmenbedingungen für eine präventive Regulierung des Wolfs zu schaffen.

Die Festlegung von fünf Regionen zur Regulierung von Wolfsrudeln ist sachgerecht. Die Anzahl der Rudel, bei deren Überschreitung ganze Rudel abgeschossen werden können, ist allerdings zu hoch angesetzt, um eine erträgliche Dichte und Koexistenz zu ermöglichen. Für den SBV und den SAV darf die vorgeschlagene Schwelle maximal um ein Rudel pro Region überschritten sein, um den Druck in vernünftigen Grenzen zu halten und die Kantone dazu zu bringen, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

In Bezug auf die Modalitäten für die Regulierung fordern der SBV und der SAV Bestimmungen, die den Erfahrungen aus der Praxis entsprechen. Sie lehnen Bestimmungen ab, welche die Umsetzung nur behindern, um beispielsweise dem Verbiss im Wald entgegenzuwirken. Weiter sind die beiden Organisationen erstaunt, dass einige der geltenden Bestimmungen nicht mehr im Entwurf enthalten sind und fordern deren Beibehaltung. Bei der reaktiven Regulierung nach Schäden muss die Verordnung zwingend auch Schäden an Kleinwiederkäuern berücksichtigen und den Abschuss von problematischen Elterntieren ermöglichen.

Der Erfolg der neuen Regelung hängt von der Koordination und Berücksichtigung der Situation in den verschiedenen Regionen ab. Die Bauernfamilien und Alpbetriebe erwarten schnelle Genehmigungsverfahren, um die Situation mit dem Wolf – die völlig aus dem Ruder gelaufen ist – wieder in den Griff zu kommen.

Rückfragen:
Martin Rufer, Direktor SBV, Mobile 078 803 45 54
Erich von Siebenthal, Präsident SAV, Mobile 078 856 12 40
www.sbv-usp.ch
www.alpwirtschaft.ch

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