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EANS-Adhoc: Pressemitteilung der österreichischen Übernahmekommission betreffend das Verfahren S&T AG

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Fusion/Übernahme/Beteiligung
09.05.2013


Linz, 9. Mai 2013: Die österreichische Übernahmekommission hat die S&T AG über
die Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung informiert:

"Der 2. Senat der Übernahmekommission hat am 25. Jänner 2013 die Einleitung
eines Feststellungsverfahrens betreffend die S&T AG (FN 190272m), deren Aktien
im Prime Standard am Regulierten Markt der Frankfurter Börse in Deutschland
notieren, beschlossen. Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung, ob für grosso
holding Gesellschaft mbH (FN 123293p), Quanmax Inc. (Taipeh, Taiwan) und Quanmax
Malaysia Sdn. Bhd. (Penang,
Malaysia) sowie allfällige weitere gemeinsam vorgehende Rechtsträger die Pflicht
zur Stellung eines Übernahmeangebotes an alle Beteiligungspapierinhaber der S&T
AG besteht.

Der 2. Senat der Übernahmekommission hat dazu am 8. Mai 2013 entschieden, dass
Quanmax Inc., Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., grosso holding Gesellschaft mbH und
Herr DI Hannes Niederhauser eine Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger
bilden, die verpflichtet sind, innerhalb von zwanzig Börsetagen ab Zustellung
des Feststellungsbescheids ein Pflichtangebot anzuzeigen. Weiters hat der 2.
Senat entschieden, dass die Möglichkeit der Reduktion der kontrollierenden
Beteiligung oder das Rückgängigmachen des Erlangens der kontrollierenden
Beteiligung durch die gemeinsam vorgehenden Rechtsträger auf sonstige Weise zur
Vermeidung der Angebotspflicht nicht besteht. Das öffentliche Pflichtangebot
richtet sich nur an jene Beteiligungspapierinhaber der S&T AG, die bereits vor
Eintragung der Verschmelzung an der S&T AG (ehemalige Quanmax AG) beteiligt
waren.

Durch die Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG
(FN 47292y) als übertragende Gesellschaft auf die Quanmax AG (nach Änderung der
Firma bei Verschmelzung S&T AG; FN 190272m) als übernehmende Gesellschaft und
die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Wahlen in den Aufsichtsrat in der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. November 2012 wurde ein
Kontrollwechsel bei der vormaligen Quanmax AG (heute S&T AG; FN 190272m)
ausgelöst. Die bisher kontrollierende Aktionärsgruppe bestehend aus Quanmax Inc.
und Quanmax Malaysia Sdn. Bhd. wurde um den, durch die Verschmelzung neu
dazugekommenen, Aktionär grosso holding Gesellschaft mbH erweitert. Im Zuge des
Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass auch Herr DI Hannes Niederhauser
Teil der kontrollierenden Aktionärsgruppe ist."

Nach Auskunft der betreffenden Rechtstraeger prüfen diese Rechtsmittel gegen den
Bescheid, um die Angebotspflicht zu beseitigen.

Über die S&T AG:
Die S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT), vormals Quanmax AG, notiert im
Prime Standard der Frankfurter Börse. Mit 1.500 Mitarbeitern und Niederlassungen
in 19 zentral- und osteuropäischen Ländern zählt das Unternehmen zu den drei
größten IT-Systemhäusern in Osteuropa. S&T kann insbesondere mit einem breit
aufgestellten Produkt- bzw. Eigentechnologieportfolio punkten und dieses
Spektrum flächendeckend in Zentral- und Osteuropa anbieten.


Rückfragehinweis: 
ir@snt.at; +437327664150;

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    S&T AG
             Industriezeile  35
             A-4021 Linz
Telefon:     +43(732)7664-0
FAX:         +43(732)7664-801
Email:        kontakt@quanmax.ag
WWW:      www.snt.at
Branche:     Informationstechnik
ISIN:        AT0000A0E9W5
Indizes:     
Börsen:      Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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