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Weitere Schritte mit Vertragspartnern
Die interGGA AG hat den 2013 vereinbarten Kauf von Aktien der Quickline Holding AG vollzogen

Reinach (ots)

Die interGGA AG hat den 2013 vereinbarten Kauf von Aktien der Quickline Holding AG vollzogen. Sie hat damit den letzten der Schritte ausgeführt, die im Vertrag zwischen der interGGA und dem neuen Serviceprovider Quickline vorgesehen waren.

Der Kauf der Quickline-Aktien widerspiegelt auch die finanzielle Konsolidierung der interGGA AG. Diese ermöglicht die kontinuierliche, zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des interGGA-Produktfolios, die Steigerung der Abozahlen und letztlich auch Werterhaltung für die Gemeindenetze. Die interGGA AG hält jetzt einen Anteil von 5,12 Prozent an der Quickline Holding AG. Sie hat Anspruch auf eine Dividende und kann zugunsten ihrer Abonnentinnen und Abonnenten Einfluss nehmen. Provision 2014 für Signalbezüger Sämtliche Eigentümer von Gemeindenetzen, welche das vollständige Signal von der interGGA beziehen*, haben sich mit der interGGA vertraglich geeinigt, die Auszahlung der Provisionen fürs Jahr 2014 durch die interGGA in das Jahr 2018 zu verschieben.

Dieser Zahlungsmodus garantiert nach der Migration, welche die Ressourcen der interGGA überdurchschnittlich beanspruchte, die nachhaltige Finanzierung gemäss Zahlungsplan und die finanzielle Konsolidierung. Die interGGA erfüllt damit die Konditionen der Bank für die Finanzierung der Quickline-Aktien. Der Verwaltungsrat der interGGA ist froh darüber, dass die genannten Schritte vollzogen wurden.

*Signalbezüger sind die Gemeinden Aesch, Bottmingen, Duggingen, Ettingen, Grellingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Therwil sowie die Fernsehgenossenschaft «Uf Egg» Nenzlingen.

Kontakt:

Weitere Informationen:
Iwan Nussbaumer, Präsident Verwaltungsrat,
nussbaumer@intergga-ag.ch, +41 79 423 21 73
Christopher Lützelschwab, Geschäftsführer,
luetzelschwab@intergga-ag.ch, +41 61 577 55 55

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